Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Brexit

Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs am 31. Januar 2020 und dem Ende des Übergangszeitraums 1. Januar 2021, ergeben sich folgende Änderungen in den Wirtschaftsbeziehungen.
wehende Flaggen EU und Großbritannien

Künftige Handels- und Kooperationsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Nach dem Ende eines Übergangszeitraums verließ das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 den EU-Binnenmarkt und die Zollunion. Das Vereinigte Königreich wurde somit Drittstaat. 

Am 24. Dezember 2020 endeten die Verhandlungen zur Regelung der künftigen Partnerschaft mit dem Abschluss eines Handels- und Kooperationsabkommens. Endgültig in Kraft trat es zum 1. Mai 2021 nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Den Text des Handels- und Kooperationsabkommens finden Sie hier:

Auswirkungen des Brexit auf das Handwerk

Das Handwerk begrüßt die Einigung der EU mit dem Vereinigten Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen. Die Fortführung der engen wirtschaftlichen Beziehungen bleibt somit trotz bevorstehender Änderungen grundsätzlich gewährleistet. 

Der Austausch zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist für beide Länder ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor und hat zu einer starken Verflechtung der beiden Volkswirtschaften geführt.

Änderungen im grenzüberschreitenden Austausch sind unvermeidbar, da Großbritannien seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion ist.

Brauerin ist hier beim Biertesten zu sehen.

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