Brexit
Künftige Handels- und Kooperationsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Nach dem Ende eines Übergangszeitraums verließ das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 den EU-Binnenmarkt und die Zollunion. Das Vereinigte Königreich wurde somit Drittstaat.
Am 24. Dezember 2020 endeten die Verhandlungen zur Regelung der künftigen Partnerschaft mit dem Abschluss eines Handels- und Kooperationsabkommens. Endgültig in Kraft trat es zum 1. Mai 2021 nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Den Text des Handels- und Kooperationsabkommens finden Sie hier:
Auswirkungen des Brexit auf das Handwerk
Das Handwerk begrüßt die Einigung der EU mit dem Vereinigten Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen. Die Fortführung der engen wirtschaftlichen Beziehungen bleibt somit trotz bevorstehender Änderungen grundsätzlich gewährleistet.
Der Austausch zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist für beide Länder ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor und hat zu einer starken Verflechtung der beiden Volkswirtschaften geführt.
Änderungen im grenzüberschreitenden Austausch sind unvermeidbar, da Großbritannien seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion ist.
Handwerk international
Auf dieser Themenseite informieren wir u. a. wie sich die Außenwirtschaft im Handwerk entwickelt, zeigen, wo Handwerksbetriebe Beratung finden und stellen Möglichkeiten vor, die sich Betrieben und Beschäftigen weltweit bieten.