Kassenführung
Bei sogenannten bargeldintensiven Betrieben – im Handwerk z.B. Bäcker, Fleischer, Friseure, Konditoren, Textilreiniger – ist eine ordnungsmäßige Kassenführung von besonderer Wichtigkeit und wird von der Finanzverwaltung schwerpunktmäßig überprüft.
Werden in diesem Zusammenhang wesentliche formelle oder materielle Mängel festgestellt, wird die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen.
Hier finden Sie neben aktuellen Urteilen und Verlautbarungen der Finanzverwaltung u. a. weiterführende Informationsmaterialien rund um die ordnungsmäßige Kassenführung.