Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Kassenführung

Bei sogenannten bargeldintensiven Betrieben – im Handwerk z.B. Bäcker, Fleischer, Friseure, Konditoren, Textilreiniger – ist eine ordnungsmäßige Kassenführung von besonderer Wichtigkeit und wird von der Finanzverwaltung schwerpunktmäßig überprüft.
In einer Bäckerei wird eine Auswahl an Brot mit einem Geldschein bezahlt.

Werden in diesem Zusammenhang wesentliche formelle oder materielle Mängel festgestellt, wird die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen.

Hier finden Sie neben aktuellen Urteilen und Verlautbarungen der Finanzverwaltung u. a. weiterführende Informationsmaterialien rund um die ordnungsmäßige Kassenführung.

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