Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Der elektronische Berufsausweis (eBA)

Im Flyer "Der elektronische Berufsausweis (eBA)" erhalten die Betriebe der Gesundheitshandwerke alle grundlegenden Informationen zur Beantragung von eBA (elektronischer Berufsausweis) und SMC-B (Institutionskarte).

    Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur (sog. Telematikinfrastruktur, kurz TI) vor, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerke miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht. Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage ist ein verpflichtender Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich.

    Zum Herunterladen

    • Flyer "Der elektronische Berufsausweis (eBA)"
    • Bestellformular Flyer "Der elektronische Berufsausweis (eBA)"
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    Pilotprojekt "eBA"

    Hier finden Sie Hintergründe, Fragen und Antworten zum elektronischen Berufsausweis (eBA).

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