Die Steuerliche Forschungszulage im Handwerk nutzen
Die Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument, das 2024 mit dem Wachstumschancengesetz nochmals attraktiver ausgestaltet wurde. Für das Handwerk in Deutschland ist das ein effektiver, steuerlicher Impuls für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE). Handwerksbetriebe können mit der Steuerlichen Forschungszulage ihr wirtschaftliches Wachstum stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Für kleine und mittlere Unternehmen wurde die finanzielle Unterstützung deutlich erhöht durch einen zusätzlichen KMU-Bonus von 10%.
Vorteile
- Die Steuerliche Forschungszulage ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Unternehmen, variabel in der Projektlaufzeit, themenoffen, branchenübergreifend und sie gibt finanzielle Sicherheit.
- Gefördert werden Forschung und Entwicklung (FuE) in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
- Die Antragstellung ist jederzeit möglich: für laufende, geplante oder bereits abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
- Die Forschungszulage kann auch für FuE-Projekte genutzt werden, deren Förderung in anderen Programmen abgelehnt wurde.
- Die Forschungszulage kann mit einer eventuellen Steuerschuld verrechnet werden; besteht diese nicht, kommt sie durch das Finanzamt zur Auszahlung.
Und das Beste: Es besteht ein Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage. Anders als bei den meisten klassischen Förderprogrammen gibt es bei Erfüllung der Förderkriterien keinen Wettbewerb mit anderen Antragstellern um die Fördermittel.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland, das nicht von der Besteuerung befreit ist und das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführt.
Was wird gefördert?
Auf Basis einer maximalen Bemessungsgrundlage von jährlich 10 Mio. Euro werden gefördert:
Personalkosten
- bei eigenbetrieblichen FuE-Projekten
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern (Inhaber von Personengesellschaften) in Forschung und Entwicklung werden pauschal mit bis zu 70 Euro pro Stunde bei maximal 40 Wochenstunden gefördert.
Auftragsforschung
- bis zu 70% der Auftragskosten
Abschreibungen
- Projektbezogene Kosten der Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eigenbetrieblich verwendet und für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich sind.
- Die Anschaffung und der Beginn des FuE-Vorhabens müssen nach dem 27. März 2024 stattgefunden haben.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25% der Bemessungsgrundlage, also der förderfähigen FuE-Personalkosten sowie ggf. Kosten für Aufträge und Wirtschaftsgüter. Somit sind bis zu 2.5 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung um 10%, also eine Forschungszulage von insgesamt 35% beantragen. So sind für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 3.5 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Um die Forschungszulage zu erhalten, sind zwei Schritte notwendig: Zuerst muss eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt werden. Wenn die Bescheinigung erteilt wurde, ist dann im zweiten Schritt ein Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist jederzeit möglich, also vor, während oder nach der Projektlaufzeit. Die Bescheinigung kann in die Zukunft für maximal drei volle Wirtschaftsjahre beantragt werden.
Das Antragsverfahren ist volldigital, leicht zugänglich, schnell und einfach.
Die BSFZ prüft, ob es sich bei den im Antrag beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes handelt, also ob die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit gegeben sind. Wichtige Voraussetzungen, dass es sich bei einem Vorhaben in Forschung und Entwicklung handelt, sind folgende Kriterien:
- Neuartigkeit: Ein Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
- Risiko: Es müssen technisch-wissenschaftliche Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
- Planmäßigkeit: Schließlich muss systematisch und planmäßig vorgegangen werden.
Exklusiv besteht für Unternehmen, die eine Bescheinigung erhalten haben, die Berechtigung zur Nutzung des BSFZ-Siegels, um ihre Innovationskompetenz auch in der Außendarstellung belegen zu können.
Auf www.bescheinigung-forschungszulage.de finden Sie den direkten Link zum Antragsformular sowie ein umfassendes Informations- und Hilfsangebot. |