Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 wurde die bisherige Wehrpflicht auf unbestimmte Zeit ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst ersetzt.
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 wurde die bisherige Wehrpflicht auf unbestimmte Zeit ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst ersetzt. Zugleich entfiel die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes. An dessen Stelle ist der neue Bundesfreiwilligendienst getreten. Der ZDH-Flyer "Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst" gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte dieser neuen Dienstformen. Der Flyer erläutert auch deren Zusammenspiel mit arbeitsrechtlichen Regelungen und gibt den Betriebsinhabern damit wichtige Praxishinweise.