Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge
Ab Januar 2018 gelten bei der Mängelbeseitigung handwerksfreundliche Haftungsregeln. Für Bauverträge gibt es eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorschriften, die in der Praxis zu beachten sind.
Ab Januar 2018 hat die Haftungsfalle für Handwerker ein Ende. Dann gelten für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mängelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, handwerksfreundliche Haftungsregeln. Für Bauverträge gibt es ab dem 1. Januar 2018 eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorschriften, die in der Praxis zu beachten sind. Der neue ZDH-Flyer "Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge" informiert über die wichtigsten Änderungen.