Selbstständig im Handwerk
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat den Flyer „Selbstständig im Handwerk“ neu aufgelegt.
Das Handwerk ist Deutschlands vielseitigster Wirtschaftsbereich. Insgesamt 145 Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe sind in den Anlagen A, B1 und B2 zur Handwerksordnung aufgeführt (s. a. Auflistung im Anhang). Wer sich wie und unter welchen Voraussetzungen im Handwerk selbstständig machen kann, ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.