Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
Die Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung wurden mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 deutlich vereinfacht.
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Die Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung wurden mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 deutlich vereinfacht. Ein aktueller ZDH-Flyer informiert über die umfassenden Erleichterungen und erklärt, wann das Finanzamt die elektronische Rechnung als ordnungsgemäß und damit als zum Vorsteuerabzug berechtigend anerkennt und eine Außenprüfung nicht zu Steuernachzahlungen führt.