Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
Die Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung wurden mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 deutlich vereinfacht.
Die Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung wurden mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 deutlich vereinfacht. Ein aktueller ZDH-Flyer informiert über die umfassenden Erleichterungen und erklärt, wann das Finanzamt die elektronische Rechnung als ordnungsgemäß und damit als zum Vorsteuerabzug berechtigend anerkennt und eine Außenprüfung nicht zu Steuernachzahlungen führt.