Härtefallhilfen vor allem für energieintensive Betriebe nötig
"Unsere aktuellen Umfrageergebnisse belegen eine in zahlreichen Fällen existenzbedrohende Betroffenheit des Handwerks durch die derzeitigen Krisenfolgen, wie sie selbst während der Corona-Pandemie in dieser Breite nicht festzustellen war. Inzwischen zeichnet sich ab, dass diesmal auch der Bau und Ausbau als Konjunkturstabilisator wegzubrechen droht, und dass zudem besonders den energieintensiven Gewerken des Handwerks kaum mehr Spielräume bleiben, um wirtschaftlich rentabel ihren Betrieb zu führen. Diese Betriebe benötigen dringend weiter eine Härtefallbrücke, die sie bis zum März trägt", so ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer zu Andreas Hoenig von der "Deutschen Presse Agentur".
"Zu den energieintensiven Gewerken zählen das Lebensmittelhandwerk – und hier insbesondere Brauer, Fleischer, Bäcker und Konditoren, aber auch die Textilreiniger, die Karosserie- und Fahrzeugbauer sowie die Galvaniseure.
Problematisch ist die Situation auch deshalb, weil einige Gewerke, wie beispielsweise die Lebensmittelhandwerke, bereits im Vorfeld der Energiekostensteigerungen deutliche Steigerungen bei den Rohstoffpreisen zu verkraften hatten, die sie auch schon nicht vollständig an die Kunden weitergeben konnten. Jetzt die gestiegenen Energiekosten „quasi obendrauf“ auf die Preiserhöhungen wegen höherer Rohstoffpreise draufzusatteln, birgt die Gefahr, dass die Kunden gar nicht mehr kaufen oder zu Discountern abwandern. Insofern können unsere Betriebe ihre immensen Kostensteigerungen nicht über Preiserhöhungen auffangen. Textilreiniger und Fahrzeuglackierer wiederum können ihre gestiegenen Energiekosten nicht weitergeben: wegen starrer Verträge größtenteils ohne Preisgleitklauseln mit Krankenhäusern und Pflegeheimen bei den Textilreinigern beziehungsweise mit den Autoversicherern, deren Auftragnehmer die Autolackierer sind.
So grundsätzlich positiv die Entscheidungen zur Gas- und Strompreisbremse sind, so wenig werden sie in der derzeitigen Ausgestaltung dazu beitragen können, die Liquiditätslage vor allem energieintensiver Betriebe zu Jahresbeginn 2023 zu entspannen, weil die Entlastungsbeträge für Januar und Februar erst mit dem Monat März gewährt werden sollen. Hierdurch müssen die Betriebe weiter in eine Vorfinanzierung ihrer hohen Gas- und Stromkosten gehen, was zu Problemen bei ihrer Liquidität führen kann. Diese Betriebe benötigen dringend weiter eine Härtefallbrücke, die sie bis zum März trägt. Dazu müssen bei der kommende Woche anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler entsprechende Härtefallhilfen aus dem Härtefallfonds für die betroffenen energieintensiven Handwerke auf den Weg gebracht werden. Die Antragsverfahren für diese Hilfen müssen unkompliziert sein, damit die Betriebe dann auch im Januar und Februar über die nötige Liquidität verfügen.
Nach wie vor sind die Lieferketten extrem gestört, Material und Rohstoffe können nicht verlässlich bezogen werden. Besonders die kapitalintensiven handwerklichen Zulieferer sehen sich mit steigenden Finanzierungslasten beim Warenneinkauf konfrontiert, wodurch die Liquidität in ihren Betrieben erheblich gefährdet ist. Auch hier bedarf es Lösungen.
Unzureichend im Fokus politischer Lösungsfindung steht zudem, wie es für Betriebe nach Vertragskündigungen durch die Energieversorger zu Jahresbeginn weitergehen soll. Nach wie vor berichten uns zahlreiche gerade energieintensive Betriebe von Kündigungen ihrer Strom- und Gasversorgungsverträge durch die entsprechenden Energieversorger zum Jahreswechsel. Hier bedarf es rasch klarer betriebswirtschaftlich darstellbarer Anschlussvertragslösungen."