Blei muss bei strengem Arbeitsschutz weiter nutzbar bleiben
"Es ist wichtig, dass sich die Mitglieder des Bundesrates am Freitag mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Grenzwerten für Blei und seine
anorganischen Verbindungen beschäftigen. Auch künftig müssen die Grenzwerte für Blei so ausgestaltet werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt werden und gleichzeitig handwerkliche Tätigkeiten unter Anwendung von Blei möglich bleiben. Es gibt Verwendungen wie beispielsweise beim Orgelbau, bei denen Blei nicht durch andere Werkstoffe substituierbar ist. In anderen Bereichen gibt es keine gleichwertigen und nachhaltigen Alternativen. Daher ist es richtig und wichtig, dass Arbeiten mit Blei und Bleiverbindungen weiter von qualifizierten Fachkräften unter Berücksichtigung strenger arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben ausgeübt werden dürfen.
Die in der Richtlinie geplante Senkung der Grenzwerte bei Blei würde den Umgang mit dem Stoff teils erheblich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf das Handwerk, weil Handwerksbetriebe Blei für unterschiedliche, vielfach sehr spezifische Verwendungen nutzen, die zum Teil dem Erhalt von Kulturgütern, darunter Baudenkmälern, historischen Gegenständen und Musikinstrumenten dienen. Auch beim Bau von Strahlenschutztüren für den medizinischen Bereich spielt Blei eine zentrale Rolle."