Energiepreisbremsen scharf stellen und Härtefallbrücken bauen!
„Die von der Bundesregierung beschlossene Erdgas-Wärme-Bremse sowie die Strompreis-Bremse setzen an der richtigen Stelle an. Hilfreich ist bei der Strompreisbremse vor allem, dass die jetzt abgesenkte Jahresverbrauchsschwelle dazu führt, dass auch energieintensive kleinere Handwerksbetriebe in den Genuss des Gewerbestromtarifs kommen. Damit werden Wettbewerbsverwerfungen vermieden. Dass sich Politik gerade bei der Ausgestaltung der Verbrauchsschwelle derart flexibel gezeigt hat, ist sehr positiv zu bewerten. Das gilt auch für die Entscheidung, die Gaspreisbremse für das Gros der Betriebe rückwirkend ab Januar 2023 gelten zu lassen - dieses Vorziehen haben wir wiederholt vorgetragen.
So grundsätzlich positiv diese Entscheidung ist, so wenig trägt sie dennoch zu einer Entspannung der Liquiditätslage vor allem energieintensiver Betriebe zu Jahresbeginn 2023 bei, weil die Entlastungsbeträge der Strompreisbremse für die Monate Januar und Februar 2023 erst mit dem Monat März gewährt werden sollen. Hierdurch müssen die Betriebe weiter – neben den Kosten für Gas - in eine Vorfinanzierung ihrer hohen Stromkosten gehen, was zu Problemen bei ihrer Liquidität führen kann. Diese Betriebe benötigen dringend weiter eine Härtefallbrücke, die sie bis zum März trägt. Es braucht nun unbedingt klare Aussagen der Bundesregierung zu Härtefallhilfen für die betroffenen energieintensiven Betriebe, damit sie die Zeitspanne bis zum tatsächlichen Start der Gas- und Strompreisbremse überbrücken können. Darüber hinaus muss Politik weiter im Blick behalten, Lösungen zur Unterstützung für Betriebe zu finden, die trotz der Bremsen mit dem ‚new normal‘ überfordert sein werden.
Unzureichend im Fokus politischer Lösungsfindung steht zudem, wie es für Betriebe nach Vertragskündigungen durch die Energieversorger zu Jahresbeginn weitergehen soll. Nach wie vor berichten uns zahlreiche gerade energieintensive Betriebe von Kündigungen ihrer Strom- und Gasversorgungsverträge durch die entsprechenden Energieversorger zum Jahreswechsel. Hier bedarf es rasch klarer betriebswirtschaftlich darstellbarer Anschlussvertragslösungen.“