Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
23.06.2023

Fachkräfteeinwanderungsgesetz jetzt unbürokratisch umsetzen

Zu dem am 23. Juni vom Bundestag abschließend verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz erklärt ZDH-Präsident Jörg Dittrich:
Zwei Handwerker verladen große Glasscheiben von einem Fahrzeug.

"Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält zahlreiche gute Ansätze, um Hürden aus dem Weg zu räumen und den Zuzug von ausländischen Fachkräften, die im Handwerk so dringend benötigt werden, nach Deutschland zu erleichtern. So wird zu Recht erstmals für ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung für alle Branchen ein Zuwanderungsweg geschaffen, der nicht zwingend vorsieht, dass die Zuwanderer zuvor ein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen. Ist ein solches Verfahren dennoch nötig, kann das auch nachträglich erfolgen, also nach dem erfolgreichen Start in einem deutschen Betrieb. Positiv zu bewerten ist zudem, dass die Westbalkan-Regelung ausgeweitet und entfristet wurde. Künftig können 50.000 Staatsangehörige aus den Ländern, für die die Regelung gilt, einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten statt der bisherigen 25.000 Menschen. Insbesondere das Baugewerbe kann von diesen zusätzlichen Arbeitskräften profitieren. Ob die Erleichterungen beim Familiennachzug oder die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche auf Basis eines Punktesystems tatsächlich zu mehr Erwerbsmigration führen, wird sich allerdings erst in der Praxis zeigen.

Damit all diese Regelungen tatsächlich greifen und Fachkräfte aus dem Ausland schnell und in ausreichend großer Zahl nach Deutschland kommen, müssen sie nun rasch und unbürokratisch umgesetzt werden. Das beste Gesetz nützt nichts, wenn zu viel Bürokratie zu bewältigen ist und es an der Umsetzung hapert. Nach wie vor dauern Visaverfahren zu lange, die Ausländerbehörden sind überlastet und vor allem den kleinen und mittelständischen Betrieben fehlt es an konkreten Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Integration vor Ort.

Positiv mit Blick auf die Beschäftigung von Schutzsuchenden, die bereits in Deutschland leben, ist es aus Sicht des Handwerks, dass die bestehende Vorschrift zur Ausbildungsduldung zukünftig ersetzt wird durch eine neue Regelung, die vorsieht, im Asylverfahren befindlichen geflüchteten Menschen eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung zu erteilen. Bereits in der Vergangenheit hat sich das Handwerk intensiv für die Berufsausbildung von anerkannten oder geduldeten Asylbewerbern engagiert und ihnen eine Ausbildung ermöglicht. Die Zahlen sprechen für sich: 23.000 geflüchtete Menschen befinden sich derzeit in einer betrieblichen Ausbildung im Handwerk, was den starken integrativen Charakter dieses Wirtschaftsbereiches verdeutlicht. Jetzt erwartet das Handwerk, dass die neue Regelung bundeseinheitlich und rechtssicher durchgeführt wird, damit Ausbildungsbetriebe und ihre Auszubildenden eine verlässliche Grundlage für ihre Planung erhalten."

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