Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
09.05.2023

Hinweisgeberschutz muss praxisgerecht gestaltet werden

Zu den Beratungen des Vermittlungsausschusses über die Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie am 9. Mai erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
Portraitfoto von Holger Schwannecke im Gespräch in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

"Es ist gut, dass der Vermittlungsausschuss nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs im Bundesrat nun doch angerufen wurde. Die Beratungen müssen genutzt werden, um die Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern praxisgerecht und für Handwerksbetriebe umsetzbar zu gestalten. Hierzu gehört insbesondere, die berechtigte Kritik des Bundesrats am Gesetzentwurf der Bundesregierung zu berücksichtigen, und die Umsetzung in deutsches Recht möglichst nah an den europäischen Vorgaben auszurichten. Ein weitergehender Anwendungsbereich verbietet sich hierbei mit Blick auf notwendige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit genauso wie die von der Bundesregierung vorgesehene Nachrangigkeit interner Meldestellen zugunsten öffentlicher Meldekanäle."