Kollektivklagen für Betriebe konsequent ausgestalten
"Es ist richtig, die europäischen Vorgaben zu erweitern und Kollektivklagen auch kleinen Betrieben zugänglich zu machen. Handwerksbetriebe haben gerade bei geringfügigen Masseschäden das selbe Rechtsschutzinteresse wie Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Gleichstellung kleiner Betriebe kann in der Praxis allerdings nur funktionieren, wenn der Kreis klageberechtigter Stellen über Verbraucherverbände hinaus auch für qualifizierte Wirtschaftsverbände geöffnet wird - wie bei der vergleichbaren Musterfeststellungsklage. Der Bundestag muss den Entwurf nun gezielt nachbessern und die vorgesehene Klageteilnahmemöglichkeit für Betriebe praxistauglich gestalten. Davon abgesehen müssen die Möglichkeiten zur Prozessfinanzierung durch Dritte auf ein Minimum reduziert werden. Rechtsdurchsetzung und Justiz dürfen nicht zum Geschäftsmodell für Investoren werden."