Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
27.04.2023

Kollektivklagen für Betriebe konsequent ausgestalten

Zum dem am 27. April 2023 in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Portraitfoto von Holger Schwannecke im Haus des Deutschen Handwerks vor grauem Hintergrund

"Es ist richtig, die europäischen Vorgaben zu erweitern und Kollektivklagen auch kleinen Betrieben zugänglich zu machen. Handwerksbetriebe haben gerade bei geringfügigen Masseschäden das selbe Rechtsschutzinteresse wie Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Gleichstellung kleiner Betriebe kann in der Praxis allerdings nur funktionieren, wenn der Kreis klageberechtigter Stellen über Verbraucherverbände hinaus auch für qualifizierte Wirtschaftsverbände geöffnet wird - wie bei der vergleichbaren Musterfeststellungsklage. Der Bundestag muss den Entwurf nun gezielt nachbessern und die vorgesehene Klageteilnahmemöglichkeit für Betriebe praxistauglich gestalten. Davon abgesehen müssen die Möglichkeiten zur Prozessfinanzierung durch Dritte auf ein Minimum reduziert werden. Rechtsdurchsetzung und Justiz dürfen nicht zum Geschäftsmodell für Investoren werden."