Passgenaue Besetzung hilft Betrieben bei Fachkräftesicherung
„Es ist ein echter Gewinn des neuen Programms, dass die Passgenauen Beraterinnen und Berater und die Willkommenslotsen zukünftig flexibler als in der Vergangenheit einsetzbar sind und ihre Vermittlung viel unbürokratischer ausüben können als bisher. Denn wir benötigen aufgrund des zunehmenden Fachkräftebedarfs eine effiziente Vermittlung, um die vor uns liegenden gesellschaftspolitischen Herausforderungen meistern zu können.
Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass der Bund auch in den kommenden vier Jahren die Beschäftigung von Passgenauen Beraterinnen und Beratern wie auch Willkommenslotsen unterstützt und dadurch vor allem auch kleinen und mittleren Betrieben hilft, Fachkräfte zu finden.“
Nähere Informationen zur Förderung finden Sie in der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Hintergrundinformationen:
Seit 2007 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit seinem Programm „Passgenaue Besetzung“ die mittelständische Wirtschaft und die freien Berufe bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Seit 2016 unterstützt das BMWK-Förderprogramm „Willkommenslotsen“ die Betriebe zusätzlich bei der Integration von Geflüchteten.
In der neuen, ab dem 1. Januar 2024 und bis 2027 gültigen Richtlinie werden beide Programme zusammengeführt und dabei von den bisher bestehenden beihilferechtlichen Auflagen befreit und flexibilisiert. Passgenaue Beraterinnen und Berater dürfen in Zukunft auch Geflüchtete vermitteln, Willkommenslotsen auch Inländer und Migranten. Im Modul „Passgenaue Besetzung“ entfallen die bisherigen „De-Minimis-Erklärungen und -Bescheinigungen“ ebenso wie die „KMU-Erklärungen“. Dadurch wird Bürokratie abgebaut und eine komplett schwellenfreie Sensibilisierung, Beratung und Vermittlung möglich.