Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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22.03.2024

Prinzip Hoffnung statt echter Wachstumschancen

Am 22. März hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz in seiner vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Fassung zugestimmt.
Portrait Dittrich

"Einen echten Wachstumsbooster stellt das nun beschlossene Wachstumschancengesetz ganz sicher nicht dar, aber immerhin gibt die Politik damit einige wichtige Wachstumsimpulse. In der aktuell sensiblen wirtschaftlichen Phase sind alle standortstärkenden Impulse wichtig. Insofern ist es gut, dass die politische Hängepartie ein Ende gefunden und man sich verständigt hat. Klar ist aber auch, dass die nun beschlossene Fassung des Wachstumschancengesetz den wirtschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht wird. Es wird nicht ausreichen, um den Wachstumsturbo zu zünden. Es bleibt nur die Hoffnung auf Wachstum. Nur wenn die Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstand und Handwerk endlich gestärkt wird, lässt sich die Wachstumsschwäche überwinden. Daher muss jetzt schnellstmöglich ein neues, mittelstandsorientiertes Wachstumspaket auf den Weg gebracht werden, das die ursprünglich im Gesetz enthaltenen Entlastungen und Investitionsanreize enthält. Teil eines solchen Wachstumspakets müssen echte Anreize sein, die Leistung wieder wertschätzen. So könnte etwa die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung von Überstunden durch Arbeitgeber helfen, dieses Ziel zu unterstützen.
 
Die nun beschlossene degressive AfA für Wohngebäude und die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau setzen entscheidende, aber längst überfällige Impulse für die Zukunftsbranche Bau. Da zu viele der weiteren, wichtigen Maßnahmen im Vermittlungsausschuss gestrichen wurden, bleiben die Weichenstellungen des Gesetzes nur halbherzig. Dies betrifft insbesondere die lang angekündigte Prämie für Investitionen in die Energieeffizienz sowie die Erhöhung der Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die zusätzlich zur steuerlichen Entlastung auch einen Teil der bürokratischen Belastung reduzieren würde. Der knapp bemessene Zeitraum von nur noch neun Monaten ist für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wiederum deutlich zu kurz und schafft so keinen Beitrag, die Planungssicherheit für Betriebe zu verbessern."