Wettbewerbsfähigkeit in der Steuerpolitik wagen!
Die Auswirkungen der föderalen Struktur in Deutschland auf die Steuerpolitik und die Gestaltungsspielräume der Länder bei den Besteuerungsrechten haben im Mittelpunkt des diesjährigen ZDH-Steuerforums am Donnerstag in Berlin gestanden. Dabei ging es vor allem um Fragen rund um die Steuern, die allein den Ländern zufließen, wie beispielsweise die Erbschaftsteuer oder die Grunderwerbsteuer.
"Steuerpolitik ist Standortpolitik: Unser Steuersystem steht im Wettbewerb, doch aktuell ist es um seine Wettbewerbsfähigkeit nicht zum Besten bestellt. Auf Bundesebene wie auf Länderebene braucht es eine Besteuerung, die Lust auf Leistung macht, und die es den Betrieben ermöglicht, ihre Geschäftsmodelle wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben. Wenn es daher um die besten Ideen für ein tragfähiges, nachhaltiges Wachstumsprogramm geht, dann spielen nicht nur die Parteien, sondern auch die Bundesländer eine zentrale Rolle: Das gilt ganz unmittelbar auch im Bereich der Besteuerung", erklärte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), zum Auftakt des ZDH-Steuerforums im Haus des Deutschen Handwerks.
Der bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker warb in einer Grundsatzrede für mehr Gestaltungsspielraum der Länder. Der Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg, Prof. Dr. Gregor Kirchhof, legte die Wettbewerbsfähigkeit der Steuerpolitik im föderalen System dar.
"Handwerksbetriebe nennen als größten Belastungsfaktor mit Abstand die hohe Steuer- und Abgabenlast. Angesichts der konjunkturellen Krise müssen wir hier dringend politisch ‚umsteuern‘! Wir brauchen eine Wirtschafts- und Wachstumspolitik, die Betriebe wie Beschäftigte entlastet, die Investitionsspielräume eröffnet und die so die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes stärkt. In der Steuerpolitik kann sich die föderale Struktur als echte Stärke erweisen, hier können die Länder steuerpolitische Impulse setzen. Dafür aber muss Politik auch hier mehr Wettbewerb wagen."
Für das standortgebundene Handwerk sind Steuern wie die Grunderwerbsteuer oder die Erbschaftsteuer neben den Ertragsteuern von besonderer Bedeutung: Hier braucht es aus Sicht von ZDH-Präsident Dittrich standortattraktive Regelungen. Wie beispielsweise Länderöffnungsklauseln hier für bürokratiearme und wirtschaftsfreundliche Regelungen sorgen können, hat der Freistaat Bayern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform bewiesen. Mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für eine teilweise Regionalisierung der Erbschaftssteuer treibt der Freistaat die Debatte über eine wachstumsfördernde steuerpolitische Ausrichtung weiter voran.
Welche Möglichkeiten und Grenzen es beim Wettbewerb der Bundesländer untereinander gibt, wie die Rolle des Bundes in diesem Gefüge ist, und wie die finanzpolitische Balance zwischen Einnahmen, Entlastungen und Anreizen gelingen kann: Diese Fragen waren Gegenstand der Podiumsdiskussion, an der sich neben Prof. Dr. Gregor Kirchhof auch Dr. Nils Weith, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen (BMF), sowie die Bundestagsabgeordneten Michael Schrodi (SPD-Bundestagsfraktion), Sebastian Brehm (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) und Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion) ausgetauscht haben.