Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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28.06.2024

Bürokratieabbau: Entlastungspaket für Exportgarantien des Bundes

Bürokratische Hürden für Unternehmen abbauen und den Weg auf Auslandmärkte erleichtern.
Zwei Aktenstapel auf einem Tisch.

Die deutsche Bundesregierung will die Außenwirtschaftsförderung entbürokratisieren. Mit einem Entlastungspaket für Exportkredit- und Investitionsgarantien sollen Antragsverfahren beschleunigt, Entscheidungsprozesse vereinfacht und bürokratische Hürden für Unternehmen, besonders für den Mittelstand, abgebaut werden.

Durch die gezielte Entbürokratisierung bei ihren Garantieinstrumenten werden nun deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb gestärkt. Schon heute werden rund drei Viertel aller mit Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfte von KMU durchgeführt; bei den Investitionsgarantien wurden 70 Prozent der im Jahr 2023 genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt.

Entlastungen entlang der gesamten Prozesskette

Insgesamt 20 Entlastungsmaßnahmen werden sukzessive im Laufe dieses Jahres umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Vereinfachun-gen sollen in Summe zu messbarer Entlastung und Verfahrungsbeschleunigung führen. Die Maßnahmen verschlanken das Verfahren entlang der gesamten Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens.

Das Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien des Bundes sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Mehr Entscheidungen in niedrigschwelligen Gremien – dadurch Beschleunigung der Antragsbearbeitung und -entscheidung.
  • Die Antragsprüfung wird entschlackt – eine Reihe von Sonderprüfungen entfällt oder wird in bestehende Prüfschritte integriert.
  • Der Anwendungsbereich für die digitale Lieferanten- und Finanzkreditdeckung (click and cover) wird ausgeweitet.
  • Durch den Einsatz von KI werden Prozesse beschleunigt.
  • Die Anzahl an Originaldokumenten, die im Antragsprozess notwendig sind, wird weiter reduziert.
  • Bedingungswerke werden vereinfacht: Banken können leichter die Erfüllung der Voraussetzungen für die Auszahlung aus bundesgedeckten Krediten nachweisen. Und bei der Ausfuhrpauschal-Gewährleistung (APG) sind die Bestimmungen zur Anrechnung jetzt weniger komplex.
  • Geplant ist eine Entlastung der Deckungsnehmer (KMU) bei der APG beim Eintreiben der bundesgedeckten Forderung.  
  • Einführung Bürokratiecheck: Bei jeder Produkt- oder Prozessanpassung wird diese auf einen möglichen Mehraufwand für die Nutzer der Exportkreditgarantien hin überprüft.

Die einzelnen Maßnahmen zum Entlastungspaket für die Investitionsgarantien des Bundes sind auf der Webseite des BMWK abrufbar.

Quellen: www.bmwk.de, Pressemitteilung vom 10. April 2024;
                  www.industr.com, Pressemitteilung vom 23. April 2024

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