Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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29.02.2024

EU und Kenia unterzeichnen umfassendes Freihandelsabkommen

Es ist das erste Abkommen mit einem Entwicklungsland, das den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung aufgreift.
Fahne von Kenia und EU vor blauem Himmel

Am 18. Dezember 2023 haben die EU und Kenia ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde zuvor am 19. Juni 2023 in Nairobi abgeschlossen. Das bilaterale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) muss nun noch dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt werden. Es ist ein wichtiger Schritt in den Handels- und Investitionsbeziehungen zwi-schen der EU und Kenia und das ehrgeizigste Handelsabkommen der EU mit einem Entwicklungsland, bezogen auf Nachhaltigkeitsbestimmungen wie Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Gleichstellung der Geschlechter. Beide Parteien verpflichten sich zudem, Verhandlungen zu Dienstleistungshandel, Wettbewerbspolitik, Investitionen und geistigem Eigentum innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens abzuschließen.

Das WPA EU-Kenia reduziert Zölle

Nach Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens werden die EU-Einfuhrzölle für kenianische Waren dauerhaft beseitigt. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia, 82,6 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 25 Jahre zu liberalisieren. Zölle für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Kunststoffe, Waren aus Papier und Pappe, Textilien und Bekleidung, keramische Produkte, Glaswaren, Möbel oder bestimmte Fahrzeuge bleiben bestehen.

Kenia ein verlässlicher Verbündeter beim Klimaschutz

Kenia hat schon länger eine Vorreiterrolle bei den Bemühungen um Nachhaltigkeit auf dem afrikanischen Kontinent und ist ein verlässlicher Verbündeter bei der Bekämpfung des Klimawandels. Das Land führt gemeinsam mit der EU und anderen Partnern das Bündnis von Handelsministern für Klimaschutz an, das Anfang 2023 ins Leben gerufen wurde. Das WPA EU-Kenia baut auf dieser Erfolgsbilanz auf.

Quellen: www.africa-business-guide.de,Pressemitteilung vom 3. Januar 2024;
                  www.gtai.de, Pressemitteilung vom 27. Dezember 2023;
                  www.germany.representation.ec.europa.eu vom 18. Dezember 2023

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