Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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13.12.2024

LkSG-Umsetzungshilfe zu den USA erschienen

Unternehmen, die sich mit den Anforderungen des LkSG auseinandersetzen müssen, können ab sofort von einer Umsetzungshilfe für die USA profitieren.
Afrikanische Arbeiter bauen in einer Mine Saphir ab.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden.

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA bietet Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere für Unternehmen, die in den USA tätig sind oder Geschäftsbeziehungen dorthin unterhalten. Die Hinweise beziehen sich auf die Einrichtung eines Risikomanagements, regelmäßige Risikoanalysen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verstößen. Zudem wird erläutert, wie Unternehmen die obligatorische Grundsatzerklärung abgeben und ein Beschwerdeverfahren einrichten können.

Die länderspezifischen Umsetzungshilfen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind gemeinsam von Germany Trade & Invest (GTAI), dem Auswärtigen Amt (AA) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) entwickelt worden.

Quellen: www.linkedin.com/posts/export-auslandsmaerkte/, November 2024;
                  www.gtai.de, Pressemitteilung vom 31. Oktober 2024