Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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25.02.2025

Neues Export-Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Die Exportkreditgarantien unterstützen die Internationalisierungsstrategie deutscher Unternehmen auf risikoreichen Märkten.

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft und zur Förderung internationaler Handelsbeziehungen verabschiedet. Die Anpassungen der Exportkreditgarantien sind eine Antwort auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Exportwirtschaft. Sie sollen einen Beitrag leisten zur Sicherung von qualifizierten Industriearbeitsplätzen und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

Insgesamt sechs Maßnahmen zielen auf die Verbesserungen in den Bereichen Förderungswürdigkeit, Deckungspolitik, Produktgestaltung und Berichtspflichten:

  • flex&cover – Der "German Footprint" wird in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt; für Unternehmen entfällt die transaktionsbezogene Betrachtung des Warenursprungs für einen Zeitraum von drei Jahren.
  • Neue Shopping-Line-Deckung – Zugang zu internationalen Beschaffungsprogrammen durch den Wegfall von Nachweispflichten und vereinfachten Auszahlungsvoraussetzungen.
  • Forfaitierungsgarantie – Erhöhte Deckungsquote von 95 Prozent bietet mehr Liquidität und steht jetzt auch Handelsunternehmen zur Verfügung.
  • Avalgarantie – Mehr Flexibilität und Handlungsspielraum durch Erhöhung des Avalvolumens auf bis zu 120 Millionen Euro pro Exporteur.
  • Erweiterte Absicherungsmöglichkeiten für die deutsche Verteidigungswirtschaft.
  • Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten – Beschleunigtes Antragsverfahren.

Quelle: www.exportkreditgarantien.de, Stand Februar 2025