Deutschland: Neue "Blaue Karte EU" im November in Kraft getreten
Seit März 2020 hat Deutschland ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Dass es bisher nicht die gewünschte Wirkung entfaltet hat, liegt auch am hohen bürokratischen Aufwand für Ausländer, die als Erwerbsmigranten nach Deutschland kommen wollen. Jetzt wurde es reformiert.
Ab sofort können auch Führungskräfte im Bau über die Blaue Karte nach Deutschland reisen
Neu seit dem 18. November ist die überarbeitete "Blaue Karte EU" – ein Aufenthaltstitel für Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU, mit der sie in der EU eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Ausländische Fachkräfte müssen hierfür künftig ein Mindestgehalt von rund 43.800 Euro erreichen, statt wie zuletzt 58.400 Euro brutto jährlich. Für Berufsanfänger und Bewerber in Engpassberufen liegt die Grenze jetzt bei 39.682,80 Euro. Die Liste der sogenannten Mangelberufe wurde ebenfalls erweitert. So können nun beispielsweise auch Führungskräfte im Bau über die Blaue Karte nach Deutschland reisen.
Neue Möglichkeiten für Bewerber und Betriebe
Fachkräfte in nicht-reglementierten Berufen, die bereits über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung aus dem Ausland verfügen, konnten bisher nur in diesem Berufsfeld arbeiten. Nun können diese Fachkräfte auch in anderen Branchen tätig werden. Das eröffnet sowohl den Bewerbern als auch den Betrieben neue Möglichkeiten und macht den Arbeitsmarkt durchlässiger.
Westbalkan-Regelung wird entfristet
Zudem wird sofort die sogenannte "Westbalkanregelung" entfristet. Sie ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien den leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Im kommenden Juni werden zudem die Kontingente im Rahmen der Westbalkanregelung, also die Obergrenze für die Arbeitsmarktzustimmungen, von 25.000 auf 50.000 Personen erhöht.
Was sagen Verbände dazu?
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) befürchtet, dass zu viel Bürokratie zu bewältigen ist und es bei der Umsetzung Schwierigkeiten geben kann. So fehlt es besonders kleinen und mittelständischen Betrieben an konkreten Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Suche und Rekrutierung handwerklich qualifizierter Fachkräfte im Ausland sowie bei der Integration vor Ort. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) mahnt an, für Zugewanderte ausreichend bezahlbaren Wohnraum sowie Schul- und Kitaplätze für den Familiennachzug zur Verfügung zu stellen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht im Fachkräfte-Einwanderungsgesetz nur einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen. Die BDA weist darauf hin, dass die Migrationsverwaltung schon jetzt völlig überlastet sei. Arbeitskräfte, die bereits einen Arbeitsvertrag haben und morgen anfangen könnten, warten monatelang darauf loszulegen.
Quellen: www.deutsche-handwerks-zeitung.de, Pressemitteilung vom 20. November 2023;
www.tagesschau.de, Pressemitteilung vom 18. November 2023