EU: Entsendungs-Meldeportal soll Aufwand für Betriebe verringern
Die EU-Kommission will ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einrichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Die Mitgliedstaaten können die öffentliche Schnittstelle auf freiwilliger Basis nutzen. Am 13.11.2024 wurde der Kommissionsvorschlag veröffentlicht. Er soll eine bessere Einhaltung der bestehenden Vorschriften sowie die Durchsetzung einer fairen Mobilität im Einklang mit hohen Arbeitnehmerschutzstandards ermöglichen.
Vorteile des digitalen Meldeportals
Mit dem Instrument sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Entsendung von Arbeitnehmern: Ein einheitliches digitales Anmeldeportal ermöglicht es Dienstleistern, ein einziges Formular anstelle von 27 verschiedenen nationalen Formularen zu verwenden.
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Das neue Portal wird in das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) integriert, das bereits für Auskunftsersuchen und Amtshilfen genutzt wird, um die Einhaltung der Entsendungsregeln zu überwachen.
- Stärkung des Arbeitnehmerschutzes: Die Vereinfachung der Verfahren zur Einreichung und Aktualisierung von Entsendeerklärungen soll die Nichteinhaltung der Vorschriften verringern und die Transparenz der Entsendungen erhöhen.
Positive Rückmeldung aus dem Handwerk
Aus Sicht des Handwerks gilt das Meldeportal als praxisnahes Beispiel dafür, wie ein digitales Instrument den bürokratischen Aufwand von Betrieben reduzieren und so ihre alltäglichen Aktivitäten (Erbringung von Dienstleistungen) im EU-Binnenmarkt zielgerichtet erleichtern kann.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) würde es begrüßen, wenn weitere Staaten ihre Entsendeportale harmonisieren. Im Mai 2024 haben sich bereits 9 EU-Staaten darauf geeinigt - neben Deutschland auch Tschechien, Polen, Litauen, Irland, Ungarn, Griechenland, Slowenien, Portugal.
Quellen: Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 13. November 2024;
www.zdh.de, Pressemitteilung vom 14. November 2024