EU: Europäische Kleinunternehmerregelung ab 2025
Am 1. Januar 2025 ist die Europäische-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung) in Kraft getreten. Die neue Sonderregelung ermöglicht es Unternehmern, unabhängig von ihrem Ansässigkeitsstaat grenzüberschreitend eine Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Der Schwellenwert für den Vorjahresumsatz steigt von 22.000 Euro auf 25.000 Euro. Zusätzlich wird eine neue Umsatzgrenze von 100.000 Euro für das laufende Jahr eingeführt. Dies gilt für grenzüberschreitende Lieferungen oder Dienstleistungen an Unternehmen oder Privatpersonen in EU-Mitgliedstaaten, in denen die Unternehmerin, der Unternehmer nicht ansässig ist. Um an der EU-KU-Regelung teilzunehmen, müssen sich in Deutschland ansässige Unternehmen elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren. Die Registrierung und Teilnahme erfolgt über das BZSt online.portal.
Quellen: www.bzst.de, Stand Februar 2025;
www.restauratoren.de, Pressemitteilung vom 16. Januar 2025