Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
17.04.2024

Europäische Union: Deutschland stimmt EU-Verpackungsverordnung zu

Mit einer neuen Verordnung will die EU die Verwendung von Einwegplastik eindämmen.
Lebensmittel, Gemüse in Plastikfolie

Verpackungen sollen bald grundsätzlich recycelbar sein. Deutschland hat trotz handelspolitischer Bedenken der neuen Verpackungsverordnung der Europäischen Union Anfang März zugestimmt. Bis 2040 sollen in der EU mindestens 15 Prozent weniger Verpackungen auf dem Müll landen. Einwegverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse oder Einzelverpackungen beispielsweise für Zucker sollen ab 2030 verboten sein. Ebenfalls ab 2030 kommt ein Verbot von Plastikfolien für Koffer in Flughäfen und von leichten Plastiktüten in Supermärkten. Verpackungen aus Papier und anderen Materialien bleiben hingegen weitestgehend erlaubt.

  • Auch andere Bereiche der Verpackungswirtschaft werden geregelt:Verpackungen sollen ab 2030 grundsätzlich recycelbar sein. Ausnahmen soll es etwa für die traditionellen Holzschachteln der französischen Camembert-Käse und für medizinische Produkte geben.
  • Lebensmittelverpackungen dürfen keine sogenannten ewigen Chemikalien mehr enthalten, die besonders langlebig und gesundheitsschädlich sind.
  • Die Mitgliedsländer sollen Pfandsysteme für Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen einrichten. Die Verpackungsindustrie soll zudem künftig verpflichtende Mehrwegquoten einhalten.

Warum soll es neue Regeln geben?

In den vergangenen zehn Jahren ist die Menge der Verpackungsabfälle nach Angaben der EU-Länder um fast 25 Prozent gestiegen. Es wird erwartet, dass sie bis 2030 um weitere 19 Prozent zunehmen wird, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Für Kunststoffverpackungsmüll wird den Angaben nach bis 2030 ein Anstieg von 46 Prozent erwartet.

Wie fallen die Reaktionen aus?

Während sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) positiv äußert, kommt Kritik vom Wirtschaftsrat der CDU. Er fürchtet, dass die neuen Regeln Unternehmen vor kaum lösbare Probleme stellen und auch für Verbraucher steigende Preise für Umverpackungen als Folge haben werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht Nachteile etwa für die Lebensmittelhandwerke, allen voran für Bäcker und Metzger, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten. Er kritisiert zudem, dass die Mitgliedstaaten gleich mehrfach über die Vorgaben der Verordnung hinausgehen dürfen, etwa bei der Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Behältern. Auch soll es Regierungen erlaubt sein, Kennzeichnungspflichten zu verschärfen und Zertifizierungspflichten einzuführen.

Die vollständige neue europäische Verpackungsverordnung (EU-VerpackV 2025) kann auf www.verpackungsgesetz.com eingesehen werden.

Quellen: www.verpackungsgesetz.com, Stand 12. März 2024;
                  EU aktuell: 04/2024;
                  www.spiegel.de, Pressemitteilung vom 15. März 2024;
                  www.deutsche-handwerks-zeitung.de, Pressemitteilung vom 5. März 2024;
                  www.zdh.de, Pressemitteilung vom 5. Februar 2024

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