Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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28.06.2024

Griechenland: Neuer gesetzlicher Mindestlohn seit 1. April

Die griechische Regierung will das Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Gehalts- und Lohnerhöhungen verbessern.
Näherinin in einer Textilfabrik in Asien

Zum 1. April ist der monatliche Mindestlohn für Angestellte in Griechenland von 780 Euro auf 830 Euro brutto angehoben worden. Der Mindest-Netto-Lohn beläuft sich demnach auf 706 Euro. Es ist die vierte Erhöhung seit 2020. Im Jahr 2019 lag der gesetzlich festgelegte Mindestlohn noch bei 650 Euro brutto, seitdem gab es einen Anstieg von 28 %. Im Durchschnitt lagen die Gehälter der griechischen Arbeitnehmer im Jahr 2019 bei 1.046 Euro und sind mittlerweile auf 1.251 Euro monatlich gestiegen. Damit liegt Griechenland im Mittelfeld der EU. Ziel der Regierung ist die Anhebung des Mindestlohns bis 2027 auf 950 Euro, dann wird der Durchschnittslohn bei 1.500 Euro liegen. Mit der Aufstockung des Mindestlohnes steigen ebenfalls weitere finanzielle Leistungen bzw. Zuschüsse, darunter das Arbeitslosen- sowie das Kindergeld.

Deutliche Anhebungen in den meisten EU-Ländern

Nach Angaben des neuen internationalen Mindestlohnberichts des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung sind zum Jahreswechsel 2023/24 die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel um 9,7 %. Besonders stark war der Anstieg in vielen osteuropäischen Ländern, aber auch die Niederlande (+12,9 %) und Irland (+12,4 %) haben ihren Mindestlohn deutlich angehoben. In Deutschland fiel die Erhöhung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 % auf jetzt 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; nur in Belgien (+2,0 %) stieg der Mindestlohn EU-weit noch langsamer.

Kontakt:
Deutsch-Griechische Handelskammer (AHK Griechenland)

Quellen: www.gtai.de, Pressmitteilung vom 4. April 2024;
                  www.griechenland.net, Pressmitteilung vom 1. April 2024;
                  www.boeckler.de, Pressedienst vom 22. Februar 2024

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