Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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28.06.2024

Freihandelsabkommen EU - Neuseeland seit 1. Mai in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des EU-Neuseeland-Abkommens zum 1. Mai 2024 entfallen zahlreiche außenwirtschaftliche Hindernisse.

Das Freihandelsabkommen war im vergangenen Sommer von Vertretern der Europäischen Union und Neuseeland unterzeichnet und im November 2023 von der EU ratifiziert worden.

Nach Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) leiden deutsche Unternehmen weltweit unter Protektionismus, der dem Außenhandel immer größere Steine in den Weg legt. Die neue Vereinbarung könne hier helfen gegenzusteuern: Sie beseitigt Handelshemmnisse etwa bei Zöllen, öffentlicher Beschaffung, beim Schutz geistigen Eigentums sowie bei nichttarifären Handelshemmnissen. Das erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten.

Zukünftig sollen die Zölle für EU-Exporte, etwa von Kleidung, Chemikalien, Pharmaprodukten, Autos, Wein und Süßwaren wegfallen. Die EU wiederum will ihre Importmengen auf Rindfleisch aus Neuseeland erhöhen, was vor allem in Frankreich umstritten ist. Außerdem werden die Kontingente für Lammfleisch, Butter und Käse angehoben.

Chance auf weitere Handelsbünde in der wichtigen Region

Vor allem Neuseeland profitiert von einem neuen EU-Abkommen zum Abbau von Zöllen. Doch auch die deutsche Wirtschaft setzt große Hoffnungen auf das Freihandelsabkommen: Das deutsche Handelsvolumen mit der Asien-Pazifik-Region beträgt über 500 Milliarden Euro – ein Sechstel des deutschen Außenhandels. Das Abkommen ist gleichzeitig eine Chance, in der Region weitere Märkte zu öffnen, etwa durch Handelsabkommen auch mit Indien, Indonesien, Thailand, den Philippinen, Malaysia und Australien.

Quellen: www.dihk.de, Pressemitteilung vom 19. April 2024;
                  www.spiegel.de; Pressemitteilung vom 1. Mai 2024

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