Freiwillige Einführung der eDeclaration in der EU
Das neue digitale Format eDeclaration zielt darauf ab, die Entsendeverfahren zu optimieren und zu vereinfachen, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und ihren Aufwand beim Export von Dienstleistungen zu reduzieren.
In der Praxis stellen die zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen der entsenderechtlichen Vorgaben in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor hohe Herausforderungen. Aus diesem Grund haben neun EU-Länder – Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn – eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht. Sie enthält eine endgültige und erschöpfende Maximalliste der im Rahmen der Entsendemeldung geschuldeten Angaben. Es können Informationen aus fünf Kategorien abgefragt werden:
- Angaben zum Dienstleister (z.B. Name des entsendenden Unternehmens, Art der Entsendung)
- Angaben zum entsandten Arbeitnehmer (u.a. Name, Geburtsdatum)
- Informationen in Bezug auf die Entsendung (z.B. voraussichtliche Dauer)
- Angaben zum Ansprechpartner im Aufnahmestaat (Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 2014/67/EU)
- Informationen über den Dienstleistungsempfänger (z.B. Name und Anschrift).
Darüber hinaus wird der Aufbau eines EU-weit einheitlichen Registrierungsportals angestrebt, über das zukünftig auch der Nachweis der Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) erbracht werden kann.
Quelle: www.gtai.de, Pressmitteilung vom 4. Juni 2024