Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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13.12.2024

Island: PORTAL 21 informiert über Dienstleistungserbringung

Wichtige Informationen zum isländischen Dienstleistungsrecht wurden aktualisiert.

Es gibt spezielle Vorschriften für Dienstleistungen in Island, die im Portal 21 überarbeitet und aktualisiert wurden. Portal 21 bietet Informationen zum isländischen Dienstleistungsrecht, insbesondere darüber, ob eine Dienstleistung in Island aufgenommen und wie sie dort ausgeübt werden darf beziehungsweise muss. Eine Aktualisierung gab es auch zu Rechtstreitigkeiten bei grenzüberschreitenden Geschäften.

Folgende im Portal 21 beschriebene Vorschriften sind wichtig für Unternehmer und Verbraucher, die Dienstleistungen in Island in Anspruch nehmen oder erbringen möchten:

  • Gewerberecht: Die meisten Gewerbetreibenden in Island benötigen eine Lizenz, die von den Bezirksinspektoraten (Sýslumaður) ausgestellt wird.
  • Meisterzwang: In bestimmten Bereichen, wie Handwerk und einigen technischen Berufen, besteht ein Meisterzwang.
  • Reglementierte Berufe: Viele Dienstleistungen sind reglementierten Berufen vorbehalten, die besondere Qualifikationsanforderungen haben.
  • Arbeitssicherheit: Island hat spezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit, die von der Behörde Vinnueftirlitið überwacht werden.
  • Informationspflichten: Dienstleister müssen bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, wie Name, Rechtsform, Anschrift und Umsatzsteuernummer.
  • EU-Dienstleistungsrichtlinie: Island hat als EWR-Mitglied die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt, was zu Verfahrenserleichterungen für EU-Dienstleister führt.

Kontakt:
AHK Island

Quelle: www.gtai.de, Stand November 2024