Luxemburg: Erleichterung bei Arbeitnehmerentsendungen
Seit Jahresbeginn 2023 ist die Arbeitsaufnahme in Luxemburg für Mitarbeiter aus Deutschland leichter.
Eine Reihe bisher geforderter Dokumente wird nun bei der Entsendung nach Luxemburg nicht mehr verlangt:
- Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Angaben über den Kunden / Auftraggeber
Folgende Dokumente müssen jedoch weiterhin am Einsatzort vorliegen:
- Arbeitsvertrag
- A1-Bescheinigung
- Auftrag
- Nachweis Vorabmeldung Dienstleistungsanzeige
- Personalausweis
- "Badge social" für jeden Mitarbeiter
Im Rahmen der monatlichen Meldung müssen außerdem vorgezeigt werden:
- Lohnabrechnung
- Auszahlungsnachweis
- Stundenzettel
Kontakt:
Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer (AHK debelux)
Quelle: www.handwerk-international.de, März 2023