Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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06.09.2024

Tschechien vereinfacht das Entsendeverfahren

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Vorschriften für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Tschechien.

Künftig müssen alle Entsendungen über das neue Online-Registrierungsportal gemeldet werden. Das bisherige System der Meldung an regionale Arbeitsämter der Tschechischen Republik wird damit abgelöst.

Übergangsregelung

Für Entsendungen, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen haben oder verlängert bzw. geändert wurden, gilt eine Sonderregelung. Diese können wahlweise über das neue Portal oder weiterhin schriftlich per Formular an das regionale Arbeitsamt übermittelt werden.

Verbesserungen

  • Zentralisierung: Nur noch eine Behörde ist zuständig.
  • Vereinfachte Übermittlung: Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
  • Mehrsprachigkeit: Meldungen können in Deutsch, Englisch, Tschechisch oder Polnisch erfolgen.
  • Reduzierter Aufwand: Die einzutragenden Angaben wurden auf ein Mindestmaß beschränkt.

Nutzung des Portals

Um das neue System zu nutzen, müssen Arbeitgeber zunächst ein Benutzerkonto auf dem Portal einrichten. Seit Juli 2024 sind ausschließlich über dieses Portal eingereichte Meldungen gültig. Detaillierte Informationen zum Registrierungsportal und zum neuen Meldeverfahren sind auf der Webseite der tschechischen Arbeitsaufsichtsbehörde verfügbar.

Quellen: www.gtai.de, Pressemeldung vom 9. Juli 2024;
                  www.powidl.info, Pressemeldung vom 10. Juli 2024