Umsetzung der Entwaldungsverordnung wird um 12 Monate verschoben
Die EU-Kommission hat eine Verschiebung der Umsetzungsfrist für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12 Monate angekündigt. Für große und mittlere Unternehmen soll die Erstanwendung nun am 30.12.2025 erfolgen, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30.06.2026 Zeit haben. Rat und EU-Parlament müssen dem Vorschlag der Kommission formell noch zustimmen.
Gründe für die Verschiebung
Die Kommission reagiert damit auf Bedenken globaler Partner und den uneinheitlichen Vorbereitungsstand in Europa. Viele Betroffene benötigen mehr Zeit, um die neuen Anforderungen umzusetzen. So wünschen sich etwa Landwirte, dass die Kommission die Verschiebung nutzt, um einige kritische Passagen noch einmal zu überarbeiten und mit mehr Praxisbezug zu versehen. Auch hatte es Brüssel bisher nicht geschafft, die EU-Staaten nach ihren Risiken einzustufen. Deutschland sieht sich zum Beispiel als Niedrigrisikoland, in dem weniger strenge Auflagen gelten sollten.
Reaktionen auf die Verschiebung
Die Verschiebung wird von den Beteiligten je nach Interessenlage unterschiedlich aufgenommen und bewertet: Bei den Waldbauern, Rinderhaltern und der Holzbranche herrscht Erleichterung, sie begrüßen den Aufschub. Viele sehen in der Verordnung hingegen ein Bürokratiemonster, das den Betroffenen noch mehr Nachweispflichten aufbürdet. Die Verschiebung gibt Kleinst- und Kleinunternehmern zwar mehr Zeit zur Vorbereitung, ändert aber nichts an den grundsätzlichen Anforderungen der Verordnung. Sie müssen sich weiterhin auf die neuen Regelungen einstellen und entsprechende Vorbereitungen treffen. Das geht mit einer unverhältnismäßig hohen Belastung besonders für kleine und mittlere Handwerksbetriebe einher, kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und fordert eine Überarbeitung der Verordnung. Einige Politiker sehen im Aufschub ein Eingeständnis der Kommission für Mängel in der Verordnung. Der Bayerische Bauernverband Land- und Forstwirtschaft (BBV) fordert eine Vereinfachung der EUDR. Kritische Einstellungen gegenüber Änderungen gibt es von Umweltverbänden: sie fürchten eine Aufweichung der Verordnung.
Niedriges Risiko für Entwaldung in vielen Ländern
Brüssel hat die Grundsätze für die Einstufung der Länder (Benchmarking) Anfang Oktober veröffentlicht. Danach wird laut Kommission eine große Mehrheit der Länder weltweit als „geringes Risiko“ eingestuft. Dies soll helfen, kollektive Anstrengungen auf die Länder zu konzentrieren, in denen verstärkt eine Entwaldung vorliegt.
Quellen: www.landundforst.de, Pressemitteilung vom 9. Oktober 2024;
www.bauernblatt.com, Pressemitteilung vom 11. Oktober 2024;
www.zdh.de, Pressemitteilung vom 23. Oktober 2024