Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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31.08.2023

EU erhebt Daten für den Klimazoll

Klimaziele ja, Industrieabbau nein: Die EU verfolgt eine grüne Industriepolitik.
Ein Landwirt untersucht die Tiefe der Trockenrisse, die sich aufgrund der anhaltenden Dürre in Deutschland auf seinen Feldern gebildet haben.

Vier Jahre hat es gedauert, bis die Idee des ersten Klimazolls der Welt zur Realität wurde. Die EU-Kommission hat nun die Regeln für den Übergangszeitraum zur Einführung des Klimazolls (CBAM) beschlossen. Sie gelten vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2025. Im Namen des „grünen Deals“ müssen Unternehmen zunehmend strengere Umweltauflagen erfüllen, um Stahl, Eisen, Zement, Dünger, Strom oder Wasserstoff herzustellen. In der Durchführungsverordnung sind die Berichtspflichten für die Importeure dieser Produktgruppen kodifiziert, die von 2026 an dem Car-bon Border Adjustment Mechanism unterliegen. Auf diese Waren will die EU 2026 eine Abgabe erheben, die sich nach den bei ihrer Produktion ausgestoßenen Emissionsmengen richtet. Der Klimazoll ergibt sich aus den festgestellten Mengen CO2 pro importierter Einheit und dem Preis pro Tonne CO2, der im europäischen Emissionshandelssystem notiert wird. In den ersten Jahren werden Unternehmen erst einmal darüber Daten erheben müssen, wie viele Emissionen in der Herstellung der jeweiligen Produkte anfallen.

Mit Argumenten allein kann die EU den Rest der Welt nicht für Klimaschutz begeistern. Mit dem Klimazoll greift Brüssel jetzt zu einem härteren Mittel.

Die EU sieht den EU-Emissionshandel als zentrales Instrument, um das Verbrennen fossiler Brennstoffe teurer zu machen und Anreize für erneuerbare Energien und andere saubere Alternativen zu setzen. Ab 2026 werden Unternehmen bei der Einfuhr der betroffenen Produkte eine Abgabe entrichten müssen, wenn sie keine Maßnahmen analog zur CO2-Reduzierung und Emissionsminderung vorweisen können. Der Grenzausgleich wird ab dann phasenweise erhöht; ab Mitte der 2030er Jahre soll er voll greifen. Es werden diejenigen Länder vom Zoll ausgenommen sein, die ein ähnliches System vorweisen können. Das betrifft beispielsweise die Schweiz, seit dem Jahr 2020 ist ihr Emissionshandel mit dem der EU gekoppelt.

Quellen: Nachrichten für Außenhandel Nr. 159 vom 21. August 2023;
                  www.nzz.ch, Pressemitteilung vom 6. Mai 2023

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