Reform der EU-Zollunion soll Zollverfahren vereinfachen
Die Kommission hat Pläne für die ehrgeizigste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung im Jahr 1968 vorgelegt. Zollmeldepflichten von Wirtschaftsbeteiligten werden gestrafft, indem beispielsweise die Abwicklung von Einfuhren weniger zeitaufwendig sein wird. Die neuen Regelungen sollen insbesondere den bürokratischen Aufwand und die Kosten für Unternehmen verringern sowie für mehr Transparenz und Sicherheit für die EU-Verbraucherinnen und -Verbraucher beim Online-Kauf sorgen.
Das Zollpaket der EU-Kommission beinhaltet im Wesentlichen:
- EU-Zollbehörde und Zolldatenbank
Über eine neue, gemeinsame Zollbehörde mit einer zentralen Datenbank können die Zollbehörden der Mitgliedstaaten in Echtzeit Daten abrufen. Somit können etwa Lieferketten besser verfolgt und Engpässe frühzeitig aufgespürt werden.
- Vereinfachung für Unternehmen
Bei der Wareneinfuhr in die EU werden künftig alle Informationen über die Produkte wie Lieferketten und Ursprung in die Zolldatenbank eingespeist. Unternehmen müssen so ihre Zollinformationen für mehrere Sendungen nur einmal übermitteln.
- Wegfall der Zollfreigrenze
Auf Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro wurden bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt bisher keine Abgaben erhoben. Bisher wird die Zollbefreiung von Betrügern stark ausgenutzt. Die 150-Euro-Schwelle für Zollgebühren soll nun abgeschafft werden.
- Onlinehandel
Der elektronische Warenverkehr im EU-Binnenmarkt wird modernisiert. Im Unterschied zum bestehenden System geht in Zukunft die Verantwortung von den Verbrauchern auf die Onlinehändler über.
Die EU-Kommission erwartet, dass bis 2028 in allen EU-Staaten etwa 117 nationale IT-Systeme durch die neue EU-Zolldatenbank ersetzt werden. Nach Schätzungen der Kommission werden die Unternehmen in den Mitgliedstaaten durch die Vereinfachungen jährlich Zeit und Geld im Volumen von 2,7 Milliarden Euro einsparen.
Quelle: EU-Nachrichten vom 17. Mai 2023