Afrika: Förderung von Beratungsgutscheinen verbessert
Das Förderprogramm "Beratungsgutscheine Afrika" wird erweitert und fortgesetzt. Seit Ende Februar können die Gutscheine wieder beantragt werden. Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt in Staaten Afrikas zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten. Die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet sich an KMU mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung ausschließlich in Deutschland.
Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten ab sofort den auf 85 Prozent erhöhten Zuschuss für die Beanspruchung von Beratungsleistungen. Mit einem Gutschein werden bis zu 15 Beratertage gefördert. Innerhalb eines Kalenderjahres können maximal drei Beratungsgutscheine in Anspruch genommen werden.
Die Anträge werden vom BAFA (Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bearbeitet. Die beantragenden Unternehmen dürfen nicht mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften und weniger als 500 Personen beschäftigen. Eine Beratung wird nur gefördert, wenn sie durch ein vom BAFA bereits gelistetes Unternehmen durchgeführt wird. Die Qualifizierung als Beratungsunternehmen muss beim BAFA beantragt und dort genehmigt werden.
Ausführliche Informationen darüber, wie Unternehmen die Beratungsgutscheine Afrika nutzen können sowie die Antragsformulare stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.
Quellen: www.bafa.de, Stand März 2024;
www.bmwk.de, Pressemitteilung vom 22. Februar 2024;
www.africa-business-guide.de, Pressemitteilung vom 22. Februar 2024