Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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31.10.2024

Zentralasien: Neuregelung der Ausfuhrkontrolle für Dual-Use-Güter

Die Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter nach Armenien und Aserbaidschan wurden angepasst.

Die Waffenembargos gegenüber Armenien und Aserbaidschan wurden im Septem-ber aufgehoben. Beide Länder wurden von der Liste der Waffenembargoländer  gestrichten. Ausfuhren gelisteter Dual-Use-Güter werden aber weiterhin im Wege des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert.  

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit einem Sonder-Newsletter über Änderungen bezüglich der Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter nach Armenien und Aserbaidschan informiert.

Exporteure sollten beachten, dass:

  • die Genehmigungspflicht für Dual-Use-Exporte nach Armenien und Aserbaidschan bestehen bleibt. Die grundsätzliche Kontrolle dieser Exporte wird beibehalten;
  • die angepassten Allgemeinen Genehmigungen neue Möglichkeiten für den Export in diese Länder eröffnen könnten;
  • eine sorgfältige Prüfung der aktualisierten Regelungen vor geplanten Exporten notwendig ist.

Unternehmen, die in diese Länder exportieren, sollten sich über die Details der Neuregelungen informieren.

Quellen: www.bafa.de, Pressemitteilung vom 20. September 2024;
                  www.i-tms.de, Stand Oktober 2024