Zentralasien: Neuregelung der Ausfuhrkontrolle für Dual-Use-Güter
Die Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter nach Armenien und Aserbaidschan wurden angepasst.
Die Waffenembargos gegenüber Armenien und Aserbaidschan wurden im Septem-ber aufgehoben. Beide Länder wurden von der Liste der Waffenembargoländer gestrichten. Ausfuhren gelisteter Dual-Use-Güter werden aber weiterhin im Wege des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit einem Sonder-Newsletter über Änderungen bezüglich der Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter nach Armenien und Aserbaidschan informiert.
Exporteure sollten beachten, dass:
- die Genehmigungspflicht für Dual-Use-Exporte nach Armenien und Aserbaidschan bestehen bleibt. Die grundsätzliche Kontrolle dieser Exporte wird beibehalten;
- die angepassten Allgemeinen Genehmigungen neue Möglichkeiten für den Export in diese Länder eröffnen könnten;
- eine sorgfältige Prüfung der aktualisierten Regelungen vor geplanten Exporten notwendig ist.
Unternehmen, die in diese Länder exportieren, sollten sich über die Details der Neuregelungen informieren.
Quellen: www.bafa.de, Pressemitteilung vom 20. September 2024;
www.i-tms.de, Stand Oktober 2024