Zentralverband des
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Basel-III/IV-Reformen dürfen KMU-Finanzierung nicht einschränken

ZDH-Kompakt zum Thema "Finale Basel-III/IV-Reformen dürfen KMU-Finanzierung nicht einschränken!" vom 20. Januar 2020.

ZDH-Kompakt, Januar 2020

Hintergrund

Die letzte europäische Teilumsetzung der Basel-III-Regulierungsstandards wurde im Frühjahr 2019 verabschiedet. Hier lag der Fokus auf der Eigenkapitalhinterlegung von Banken. Nun steht die Finalisierung von Basel III an (inoffiziell „Basel IV“), bei der es vor allem um die Risikobemessung geht.

Sachstand

Bis 3. Januar 2020 befragte die Europäische Kommission alle relevanten Interessengruppen zur europäischen Umsetzung der finalen Basel-III-Reformen. Diese Konsultation wird nun ausgewertet und dient als Vorbereitung für konkrete Legislativvorschläge, die für Juni 2020 erwartet werden.

Bewertung und was zu tun ist

Der ZDH begrüßt die Anstrengungen, den europäischen Finanzsektor widerstandsfähiger und krisenfester zu machen. Es muss aber darauf geachtet werden, dass nicht durch Überregulierung über das Ziel hinausgeschossen wird. Bei der europäischen Umsetzung von Basel-III/IV ist folgendes zu beachten:

Nach aktuellen Erkenntnissen wird wohl das internationale Ziel verfehlt, mit Basel IV zusätzliche Belastungen für Banken durch eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen zu vermeiden. Die würden vor allem kleinere und risikoarme Banken überproportional treffen, was ernsthafte Auswirkungen auf die Finanzierung von KMU hätte. Deshalb sind die Anforderungen im Sinne des Proportionalitätsprinzips entweder auf große, international tätige Institute zu begrenzen oder in der Umsetzung so anzupassen, dass kleine sowie mittlere Institute weder administrativ noch materiell belastet werden.

Der europäische KMU-Korrekturfaktor hat sich seit seiner Einführung bewährt, ist aufgrund der diversifizierenden Wirkung von KMU-Krediten risikoseitig gerechtfertigt und adressiert das Marktversagen bei der KMU-Finanzierung in Europa. Eine Abschaffung des erfolgreichen KMU-Korrekturfaktors wäre ein großer Rückschritt mit starken Auswirkungen auf die Finanzierung der Realwirtschaft.

Die existierende europäische Definition von „Granularität“ in Retailportfolios funktioniert gut. Sie ermöglicht Banken, kleinteilige Portfolios mit weniger Eigenkapital zu hinterlegen, da die Diversifizierung das Risiko senkt. So werden unter anderem Mittelstandskredite zu günstigen Konditionen ermöglicht. Die vorgeschlagenen Änderungen der Granularitätskriterien sind aufgrund der Größenordnungen für kleine Institute allerdings nicht angemessen und deshalb abzulehnen.

Viele KMU nutzen Kreditlinien als Finanzierungsquelle. Letztere müssen von Banken momentan nur mit Eigenkapital hinterlegt werden, wenn sie vom Kunden abgerufen werden, da erst dann Risiko entsteht. Die Einführung eines Kreditkonversionsfaktors von 10 Prozent für den ungenutzten Umfang der Kreditlinie wäre nicht übermäßig und nicht gerechtfertigt.

Die Überarbeitung des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) sieht vor, dass neben Staaten nur noch Banken mit einer „Grade-A-Klassifizierung“ berücksichtigungsfähige Sicherheitengeber sein können. Eine solche Einschränkung hätte fatale Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzierung für Unternehmen ohne (ausreichende) Sicherheiten.

Das Leasinggeschäft liefert attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, die grundsätzlich risikoärmer sind als traditionelle Finanzierungsformen. Das Risikogewicht von 100 Prozent im KSA ist deshalb nicht adäquat und sollte abgesenkt werden, um in Kombination mit dem Output-Floor (Untergrenze für Eigenkapitalhinterlegung) die Leasingtätigkeit nicht zu stark einzuschränken.

Gute Immobilienfinanzierungsbedingungen sind wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung von KMU – nicht nur in der Bauwirtschaft. Bei mit Immobilien besicherten Krediten ist deshalb auf eine übermäßige Steigerung der Risikogewichtungen zu verzichten.

Die Europäische Kommission hat angekündigt, im dritten Quartal 2020 die Eignung bestehender Eigenkapitalanforderungen für grüne Vermögenswerte zu prüfen. In keinem Fall darf Risikogewichtung als Subventionspolitik missbraucht werden. Ein „Grüner Unterstützungsfaktor“ lässt sich aufsichtsrechtlich nicht rechtfertigen und würde die Stabilität des Finanzmarkts gefährden.

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    ZDH-Kompakt, Januar 2020

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