Berufsvalidierung
Sinnvoll für Erwachsene, ohne Altersgrenze falsches Signal
Mit dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) plant die Bundesregierung eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren zu schaffen, um Menschen ohne Berufsabschluss neue Wege zur Einmündung in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Entwicklung zu eröffnen. Das Ziel der Gewinnung neuer Fachkräfte unterstützt das Handwerk. Die relevante Zielgruppe für das neue Validierungsverfahren muss jedoch zwingend auf Erwachsene ab einem bestimmten Lebensalter beschränkt werden. Eine duale Ausbildung ist für junge Menschen der optimale Weg in den Beruf. Um möglichst viele junge Menschen hierfür zu gewinnen, dürfen keine falschen Signale für diese Zielgruppe gesetzt werden.
Validierung nützt Betrieben und erwachsenen Beschäftigten
Ein standardisiertes Validierungsverfahren für über 25-Jährige ohne beruflichen Abschluss in einem langjährig ausgeübten Beruf hat einen hohen Mehrwert. Das zeigt seit mehr als 9 Jahren das Projekt ValiKom, an dem sich u.a. 13 Handwerkskammern beteiligen: Teilnehmende erfahren durch das Verfahren nicht nur persönliche Stärkung, sondern üben danach oftmals höherwertige Tätigkeiten im Handwerksbetrieb aus, erwerben ihren Berufsabschluss über die Externenprüfung oder nehmen eine Fortbildung bei den Handwerkskammern auf. Personen ohne Berufsabschluss münden damit in das Berufsbildungssystem im Handwerk ein. Dies trägt zur Gewinnung von Fachkräften für die Betriebe und zur Kompetenzsteigerung der Beschäftigten bei. Der ZDH sieht ValiKom deshalb als geeignetes Modell für eine gesetzliche Regelung der Berufsvalidierung an.
Aber: Kein falsches Signal an junge Menschen
Der Gesetzentwurf sieht für den Zugang für das Validierungsverfahren kein Mindestalter vor. Es wird lediglich Berufserfahrung im Umfang des Eineinhalbfachen einer regulären Berufsausbildung gefordert. Dadurch wird das falsche Signal an junge Menschen gesendet, dass eine Beschäftigung als ungelernte Hilfskraft der scheinbar zügigere und ökonomisch attraktiverer Weg zur Bescheinigung der beruflichen Handlungsfähigkeit sein könnte als eine geregelte Ausbildung.
Zu kurze Frist für die Umsetzung
Obwohl Validierungsverfahren im Projekt ValiKom lediglich für 22 von rund 130 Ausbildungsberufen im Handwerk vorbereitet wurden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass ab dem 1.1.2025 für alle bundesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe ein allgemeiner Rechtsanspruch auf das Verfahren bestehen soll. Wesentliche Grundlagen für den Aufbau der erforderlichen Umsetzungsstrukturen sind jedoch seitens des Bundes noch nicht geschaffen worden: So fehlt es insbesondere an der für die operative Umsetzung zwingend erforderlichen Validierungsverordnung des Bundes. Auch die Gewinnung und Vorbereitung von Prüfenden für die Umsetzung dieses neuartigen Verfahrens kann in einer so kurzen Zeit kaum gelingen. Der hohe zeitliche Umsetzungsdruck auf die zuständigen Kammern und Behörden ist sachlich nicht zu rechtfertigen.
Was zu tun ist?
- Um Validierung zu einem im Handwerk breit akzeptierten Instrument zu machen, muss eine Altersgrenze von mindestens 25 Jahren für den Verfahrenszugang in das BVaDiG aufgenommen werden. Eine solche Altersgrenze stellt keine ungerechtfertigte Diskriminierung dar. Sie ist eine notwendige Differenzierung und wird durch das legitime bildungspolitische Ziel der Aufrechterhaltung und Förderung eines hohen formalen Bildungsgrades der jungen Bevölkerung gerechtfertigt. Ungewünschte Fehlanreize für eine unqualifizierte Berufstätigkeit junger Menschen in Deutschland werden dadurch vermieden.
- Um eine hohe Verfahrensqualität und den Aufbau belastbarer Umsetzungsstrukturen in den Handwerkskammern und anderen zuständigen Stellen sicherzustellen, muss das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Validierung um ein Jahr auf den 1.1.2026 verschoben werden.