Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020

ZDH-Kompakt zum Thema "Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020" vom 13. Juli 2020.

ZDH-Kompakt, Juli 2020

Herausforderungen

Deutschland hat am 1. Juli 2020 für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Die großen Herausforderungen werden die Krisenbewältigung und der Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie sein. Dabei werden der von der EU-Kommission vorgegebene Green Deal sowie die Digitalisierung eine starke Rolle spielen. Zukunftsweisende Weichenstellungen sind notwendig in der Wirtschaftspolitik, insbesondere mit Blick auf die Stärkung des Binnenmarktes sowie beim Bürokratieabbau. Zudem sind die Beziehungen zu wichtigen Drittstaaten wie Großbritannien und China auf eine neue Grundlage zu stellen.

KMU haben in der Krise ihre Systemrelevanz bewiesen und sind bereit, ihren Beitrag zu leisten für einen neuen, nachhaltigen und digitalen Wachstumsimpuls für Europa. Dazu ist eine Politik notwendig, die zielgerichtet die Wettbewerbsfähigkeit von KMU unterstützt, die Infrastruktur modernisiert und regionale Potenziale und Innovationen aktiviert. Die europäische KMU-Strategie und die deutsche Mittelstandsstrategie enthalten richtige und wichtige Ansätze, auf die es aufzubauen gilt. Dazu kann die deutsche Ratspräsidentschaft einen zentralen Beitrag leisten.

Die aus Handwerkssicht wichtigsten Handlungsfelder während der deutschen Ratspräsidentschaft sind:

Bürokratie abbauen

Notwendig ist ein Belastungs-Moratorium für Betriebe und Beschäftigte. In der aktuellen Situation muss die Politik alles unterlassen, was Handwerksbetrieben den Neustart nach der Krise erschweren kann. Zusätzliche Kosten bei der Eurovignette oder ein Eingreifen in die Tarifautonomie wären genau das falsche Signal. In vielen Bereichen ist das bestehende EU-Recht zu komplex für kleine und mittlere Unternehmen und muss vereinfacht werden. Das neue One-in-One-out-Prinzip muss zusammen mit dem Grundsatz Think Small First sicherstellen, dass kommende europäische Gesetze Unternehmen nicht daran hindern, sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.

Mehrjährigen Finanzrahmen verabschieden

Wichtig ist, dass die EU-Programme des MFR weiterhin handwerksrelevante Maßnahmen fördern und dass die Mittel bei den Handwerksbetrieben ankommen. Hier muss Kontinuität gesichert werden. Die zusätzlichen Mittel im Rahmen des Erholungsinstruments Next Generation EU müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern und den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Ziel muss eine wirtschaftlich nachhaltige Erholung in der EU sein.

Berufliche (Weiter-)Bildung hochhalten

Grundsätzlich positiv ist zu bewerten, dass die neue EU-Kompetenzagenda die hohe Relevanz der beruflichen Weiterbildung für die ökonomische Leistungs- und Innovationsfähigkeit der EU unterstreicht. Das erfolgreiche Modell der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland gilt es zu erhalten, z.B. vor dem Hintergrund der Implementierung einer digitalen europäischen Bildungsinfrastruktur.

Digitalisierung vorantreiben

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung von Prozessen ist, damit Betriebe ihren Geschäftsbetrieb auch in der Krise aufrechterhalten können. Mehr E-Government ist nötig, um Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für KMU zu beschleunigen. Zudem brauchen KMU einen fairen Zugang zu maschinengenerierten Daten, die von anderen Unternehmen faktisch kontrolliert werden. Nur so können KMU ihre Dienstleistungen vollumfänglich anbieten.

Klimapolitik mit der Wirtschaft gestalten

Das geplante Klimagesetz muss ökologische und ökonomische Ziele in Einklang bringen. Gerade vor dem Hintergrund der nun einsetzenden Erholungsphase gilt es, Klimaziele realistisch und planbar zu gestalten. Ein Mehr an Reparatur ist aus Handwerkssicht zu begrüßen. Europäische Initiativen können hier Impulse setzen, dürfen aber nicht über das Ziel hinausschießen: Dokumentations- und Informationspflichten entlang der Lieferkette sollten nur mit großem Bedacht eingeführt werden, Nischenprodukte und Einzelanfertigungen dürfen nicht den gleichen Berichtsanforderungen unterliegen wie Massenprodukte.

Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Das Handwerk bedauert den EU-Austritt Großbritanniens und setzt darauf, dass es beiden Partnern gelingt, ein tragfähiges Abkommen über ihr künftiges Verhältnis zu schließen. Allerdings muss die Integrität des Binnenmarktes gewahrt bleiben. Ziel müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsrecht und staatliche Beihilfen sein.

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    ZDH-Kompakt, Juli 2020

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