Entwurf der EEG-Novelle handwerksgerecht nachjustieren
Hintergrund
Das Handwerk ist ein wichtiger Akteur beim Ausbau Erneuerbarer Energien (EE). Handwerksbetriebe planen, installieren und warten Erneuerbare-Energien-Anlagen und tragen so maßgeblich zum Ausbau Erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz bei. Insoweit ist das künftige Ausbauszenario für sie von großer Bedeutung. Gleichzeitig sind Handwerksbetriebe Energienutzer und somit auf eine verlässliche, bezahlbare, umweltfreundliche und nachhaltige Stromversorgung angewiesen. Da die bisherige EE-Ausbauförderung über die EEG-Umlage die Stromkosten von Privathaushalten und Betrieben beträchtlich erhöht hat, muss die anstehende EEG-Novelle auch zur Durchsetzung fairer Markt- und Wettbewerbsbedingungen bei den Energiekosten genutzt werden.
Inhalt des aktuellen Referentenentwurfs
Folgende Punkte sind nach aktuellem Stand im Rahmen der EEG-Novellierung vorgesehen:
- Das Ziel, bis 2030 65 Prozent EE-Strom bereitzustellen, soll verbindlich festgeschrieben werden. Zur Zielerreichung sind Ausbaupfade geplant.
- Weitere Flächen sollen für den Windkraftausbau nutzbar und die Planungs- und Genehmigungsverfahren optimiert werden.
- Vorgesehen ist, Kommunen an EE-Anlagen finanziell zu beteiligen.
- Für die Erzeugung grünen – d.h. mittels EE-Strom erzeugten – Wassersstoffs soll keine EEG-Umlage anfallen. Damit die EEG-Umlage deswegen nicht weiter steigt, sollen Mittel aus dem Bundeshaushalt eingesetzt werden.
- Ausschreibungsmechanismen sollen kostendämpfend angepasst werden.
- Mieter sollen mit Mieterstrom stärker an der Energiewende beteiligt werden.
- Die Vergütung für EE-Anlagen bei negativen Energiepreisen sollen für Neuanlagen abgeschafft und weitere Anreize für Speicher gesetzt werden.
- Der Ausbau von Smart-Meter-Gateways soll vorangetrieben werden.
- Für Photovoltaik-Dachanlagen sind Ausschreibungen vorgesehen.
- Künftig soll regelmäßig überprüft werden, ob der EE-Ausbau marktgetrieben erfolgt.
- „Ausgeförderte“ EE-Anlagen, die nach 20-jähriger Vergütung ab 2021 keine Förderung mehr erhalten, sollen ihren Anspruch auf Einspeisevorrang behalten. Die Anlagenbetreiber sollen ihren Strom direkt vermarkten. Für Kleinstanlagen wird vorübergehend eine Alternative zur Direktvermarktung angeboten. Hierzu können die Anlagenbetreiber ihren Strom bis Ende 2027 jeweils den Netzbetreibern zur Verfügung stellen. Dafür erhalten die Anlagenbetreiber den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten.
Wo aus Sicht des Handwerks nachzubessern ist
Die aktuellen Vorschläge zur EEG-Reform gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. An einigen Stellschrauben ist jedoch mit Blick auf eine mittelstands- und handwerksgerechte Ausgestaltung eine Nachjustierung notwendig:
- Die Kosten der besonderen Ausgleichsregelung müssen künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
- Die Finanzierung der EEG-Umlage aus Bundesmitteln und aus den Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr ist positiv, muss jedoch spürbar zur Reduktion der Strompreise führen.
- Zum Ausbau von neuen Photovoltaik-Dachanlagen sind bürokratiearme Fördermodelle zu entwickeln. Damit auch PV-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, künftig weiter erneuerbaren Strom liefern und nicht vom Netz genommen werden, sind auch hier praktikable und wirtschaftliche Förderlösungen notwendig.
- Mit Blick auf die Stärkung des „Mieterstroms“ darf der Eigenstromverbrauch nicht außer Acht gelassen werden. Dieser muss dringend von der EEG-Umlage befreit werden.
- Netzengpässe durch stärkere Anreize des EE-Ausbaus in Süddeutschland zu beseitigen, ist richtig. Ein daraus resultierender Strompreisanstieg ist jedoch unbedingt zu vermeiden.
- Im Rahmen des Smart-Meter-Gateway-Ausbaus zur Steuerung der Stromwende ist sicherzustellen, dass auch Handwerksbetriebe entsprechend dem Messstellengesetz Zugang zu den für sie geschäftsrelevanten Daten erhalten.