Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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EU-Gesetzespaket DMA/DSA: Für einen fairen Wettbewerb auf Plattform-Märkten

ZDH-Kompakt zum Thema "EU-Gesetzespaket DMA/DSA: Für einen fairen Wettbewerb auf Plattform-Märkten" vom 21. Juni 2021.

ZDH-Kompakt, Juni 2021

Hintergrund

Am 15. Dezember 2020 hat die EU-Kommission das Gesetzespaket „Digitale Dienste“ veröffentlicht, das aus dem Digitalen Dienstleistungsgesetz (Digital Services Act, „DSA") und dem Digitalen Marktgesetz (Digital Markets Act, „DMA“) besteht. Besondere Bedeutung kommt aus Sicht des Handwerks dem DMA zu. Er hat zum Ziel, den Wettbewerb auf Plattform-Märkten fairer zu gestalten. Der Kommissionsvorschlag befindet sich derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Im Europäischen Parlament wurden bereits erste Berichtsentwürfe mit Änderungsvorschlägen vorgelegt.
 

Bewertung

Das Handwerk begrüßt grundsätzlich einheitliche europäische Regeln, die verhindern sollen, dass große Plattformen die Plattform-Ökosysteme in der digitalen Wirtschaft kontrollieren und als sog. „Gatekeeper“ (Torwächter) fungieren. Allerdings enthält der derzeitige DMA-Vorschlag noch viele Unklarheiten bzw. lässt noch Raum für Verbesserungen. 

Mit IoT-Industrieplattformen (Internet of Things) können Unternehmen verschiedenartige Geräte und Applikationen im Internet der Dinge vernetzen und dadurch Daten auf neue Art und Weise überwachen, analysieren und nutzen. Die aktuelle Eingrenzung im DMA, was als “Kernplattformen” gezählt wird, schränkt die Flexibilität der Verordnung beim Umgang mit neuen technologischen Entwicklungen allerdings ein. Daher sollten auch solche IoT-Plattformen, die Geräte mit Endnutzern und Prozessen verbinden, im DMA erfasst sein. Dies ist erforderlich, um Handwerksbetrieben einen gesicherten Nutzungszugang zu Daten zu ermöglichen, die sie für entsprechende Dienstleistungsangebote in nachgelagerten Märkten für Reparatur- und Wartungsdienste benötigen. Ein potenzielles Torwächter-Verhalten ergibt sich weniger aufgrund der absoluten Größe eines Unternehmens und seiner Nutzerzahlen als vielmehr aus dem Verhalten und der Stellung eines Unternehmens auf dem Markt sowie seiner relativen Marktmacht. Darüber hinaus bewegen sich digitale Märkte sehr schnell, und es ist daher wichtig, den DMA an bereits laufende oder künftige technologische Entwicklungen zügig anpassen zu können und Fehlverhalten zeitnah zu sanktionieren.
 

Was zu tun ist

Der Anwendungsbereich von Kernplattformdiensten sollte ausgeweitet werden. Kriterien für Torwächter müssen flexibel bleiben, da digitale Märkte sich schnell verändern. Die Tätigkeit sog. IoT-Plattformen müssen in den Anwendungsbereich des DMA fallen, d.h. „Kernplattformdienste“ im Sinne des Art. 2 darstellen.

Zudem ist bei der Bewertung von Torwächtern ein kombinierter Ansatz, bestehend aus Schwellenwerten und einer zusätzlichen einzelfallbezogenen Bewertung des Torwächterverhaltens, sinnvoll. Insbesondere muss der Datenzugang explizit zu den Bewertungskriterien zählen.

Die Schwellenwerte selbst dürfen nicht – wie teilweise gefordert – erhöht werden, um auch wettbewerbswidriges Verhalten kleinerer Plattformen zu erfassen.

Die Kommission sollte in Art. 17 des DMA-Vorschlags verpflichtet werden, Marktuntersuchungen zügig, d.h. innerhalb von 12 anstatt 24 Monaten, durchzuführen. Außerdem sollten Anpassungen im Wege eines delegierten Rechtsakts erfolgen und nicht durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, da ein solches Verfahren zu langwierig wäre.
Neben der EU-Kommission sollten auch Dritte die Möglichkeit haben, mögliche Torwächter anzuzeigen, da es sonst zu einer unnötigen Verzögerung von Verfahren oder der Aufnahme neuer Torwächter auf die Liste gemäß Art. 4 (3) kommen kann.

Die in Art. 33 enthaltene Forderung nach mindestens drei Mitgliedsstaaten zur Anzeige von möglichen Torwächtern ist als Hürde zu hoch und sollte auch Unternehmen umfassen. Diese haben in der Regel genauere Informationen über das missbräuchliche Verhalten ihrer Konkurrenten auf den für sie relevanten Plattformen.

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  • EU-Gesetzespaket DMA/DSA: Für einen fairen Wettbewerb auf Plattform-Märkten
    ZDH-Kompakt, Juni 2021

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