Europäisches Datengesetz: Chancen für KMU sichern
Dies ist eine grundlegende Voraussetzung, um die Chancen des digitalen Zeitalters auch für Handwerksbetriebe zu nutzen. Zentrale Forderungen des Handwerks wurden aufgegriffen. Allerdings sind noch Präzisierungen notwendig, damit der Data Act in der Praxis funktioniert.
Daten als Schlüssel beim digitalen Wandel
Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für ein Europäisches Datengesetz („Data Act“) vorgelegt. Zu Recht hat sie darin den Grundsatz verankert, dass Daten, die durch die Nutzung von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen entstehen, zugänglich sein müssen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Zudem soll der Nutzer gemäß Kommissionsvorschlag im Mittelpunkt stehen und darüber entscheiden können, ob er seine Daten mit unabhängigen Dienstleistern teilt, damit diese sein Produkt reparieren und warten oder weitere Dienstleistungen erbringen können.
Diese Prinzipien – wie Rechte und Pflichten im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von Daten – begrüßt das Handwerk ausdrücklich. Fernwartungen und -diagnosen werden zunehmend gängige Praxis in einer Vielzahl von Sektoren. Zusätzlich generieren intelligente Produkte im Haushalt immer mehr Daten, die Handwerksbetriebe dringend benötigen, um ihre Dienstleistungen auf die Kundenwünsche anzupassen. Faktisch üben allerdings die Hersteller smarter Geräte oder Tech-Konzerne häufig die alleinige Kontrolle über die vom Produkt generierten Daten aus und können daher den Markteintritt und den Wettbewerb von Drittanbietern regulieren oder sogar verhindern.
Datenzugangsrechte für KMU sichern
Das Handwerk unterstützt den Grundsatz “Fairness by Design” (Art. 3). Danach müssen Produkte so gestaltet sein, dass die Daten standardmäßig, einfach und sicher zugänglich sind. Für die Betriebe ist es notwendig, dass sie über offene Schnittstellen einen digitalen Zugang zum Kunden bekommen.
Zudem ist richtig, dass der Nutzer darüber entscheiden können soll, wer Zugang zu den Daten bekommt (Art. 5). Dies beinhaltet Zugang zu Daten, die durch ein Produkt und damit verbundene Dienstleistungen entstehen und damit auch personenbezogene Daten sind. Denn Dienstleistungen für Reparatur und Wartung erfordern direkte Kundenkontakte, die ohne persönlich generierte und definierte Daten nicht stattfinden können.
Die Liste der missbräuchlichen Vertragsklauseln(Fairnessprüfung, Art. 13) kann für eine ausgewogene Verhandlungsmacht für KMU sorgen. Sie sollte dazu allerdings regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an neue Geschäftspraktiken anpasst werden.
Klarheit im Data Act schaffen
Bei folgenden Aspekten sind noch Präzisierungen notwendig, um Missbrauch zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Data Act in der Praxis auch funktionieren kann.
- Zusammenspiel mit DSGVO: Es bedarf klarer Regelungen bezüglich des Zugangs zu personenbezogenen Daten, vor allem bei gemischten Datensätzen. Es muss sichergestellt sein, dass Datenschutz und fairer Datenzugang nicht zu konkurrierenden Rechtsgrundsätzen werden, die den Datenschutz de facto zu einem Wettbewerbsnachteil für Handwerksbetriebe machen.
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Um Missbrauch zu vermeiden, sollten legitime Geheimhaltungsinteressen vom Dateninhaber nachgewiesen werden müssen (d.h. „umgekehrte Beweislast“).
- Konkurrentenschutz: Der Konkurrentenschutz darf nicht auf Dienstleistungen auf nachgelagerten Märkten für Reparatur und Wartung etc. ausgeweitet werden, da ansonsten die Zielsetzung des Data Acts, d.h. mehr Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten durch fairen Datenzugang, unterlaufen würde.
Nur wenn wettbewerbswidrige Praktiken im Digitalbereich kohärent verboten und umfassende Schutzmaßnahmen gegen geschlossene Datensysteme ergriffen werden, kann eine faire und innovationsstarke Datenökonomie gelingen.