Familienpolitik
Ausgangslage
Im Handwerk ist der demographische Wandel längst angekommen. In einigen Branchen und Regionen haben Handwerksbetriebe zunehmend Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen und qualifiziertes Personal zu finden. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit – vor allem für kleinere Betriebe.
Vor diesem Hintergrund hat das Handwerk ein großes Interesse daran, dass die Frauenerwerbstätigkeit weiter steigt und das Potential der gut qualifizierten Frauen noch besser erschlossen wird. Bisher liegt die Erwerbsbeteiligung von Frauen immer noch deutlich hinter der von Männern, und im Vergleich zu anderen Ländern bleiben Mütter in Deutschland immer noch eher zuhause als ihre Partner bzw. arbeiten in Teilzeit. Insbesondere Mütter sollten stärker in die Lage versetzt werden, nach einer Phase der Erwerbsunterbrechung schnell wieder in den Beruf zurückzukehren. Unternehmerinnen brauchen eine bessere Absicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Immer bedeutsamer wird es auch, Lösungen zu finden, um den täglichen Spagat zwischen Beruf und Pflege von Angehörigen zu meistern.
Familienpolitische Leistungen sollten hier unterstützen. Derzeit sind sie aber viel zu komplex und ineffizient, im Ergebnis nur mäßig erfolgreich und zudem sehr teuer. So werden in Deutschland rund 200 Mrd. Euro für rund 150 verschiedene ehe- und familienpolitische Maßnahmen ausgegeben.
Reformen auf vielen Feldern sind also notwendig. Daher hat der ZDH-Ausschuss Sozialversicherung "Leitlinien zur Familienpolitik" erarbeitet. Diese wurden im April 2024 vom ZDH-Präsidium beschlossen.
Was zu tun ist
Notwendig ist ein Umsteuern – weg von der staatlichen Subventionierung hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Vorschläge betreffen vier Handlungsfelder:
- So gehören alle Regelungen und Rahmenbedingungen auf den Prüfstand, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschweren.
Dazu zählen u.a. Fehlanreize durch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung, negative Erwerbsanreize für Zweitverdienende im Steuerrecht, die unzureichende steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis hin zur Preisgestaltung im öffentlichen Personennahverkehr.
- Die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist unzureichend und muss dringend verbessert werden. Sie ist bisher zu sehr auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen ausgerichtet.
So sollte z.B. geprüft werden, ob den Selbstständigen ein höherer Hinzuverdienst während des Elterngeldbezugs ermöglicht werden kann, der nicht auf das Elterngeld angerechnet wird. Notwendig ist auch, mehr Beratungsangebote für Unternehmerinnen zu schaffen, die gezielt über soziale Absicherungsmöglichkeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft informieren. Zudem sollten praxistaugliche Modelle für Betriebshelfer erprobt werden.
- Das in vielen Bereichen immer noch unzureichende Angebot an staatlicher Kinderbetreuung muss weiter ausgebaut werden.
So sind die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren immer noch unzureichend. Auch die Betreuungszeiten sind ein Problem, weil viele Kitas zu früh schließen. Unzureichend ist auch das Angebot an Ganztagsschulen.
- Wir brauchen eine familienfreundlichere Gestaltung der Arbeitszeiten. So sollten das starre Arbeitszeitgesetz flexibler gestaltet und die vielen unübersichtlichen Freistellungsansprüche für Beschäftigte harmonisiert werden.