Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Kreisläufe schließen

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die lineare Wirtschaft, zu einer Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Über ein wichtiges Hemmnis einer kreislauffähigen Bauwirtschaft und wie dieses behoben werden kann, darüber informiert beiliegendes ZDH kompakt.

Abfall-Ende beschließen – Kreisläufe im Bau schließen

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die lineare Wirtschaft, bei der Produkte am Ende des Lebenszyklus zu Abfall werden, zu einer Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Produkte am Ende des Lebenszyklus sollen nach einer Aufarbeitung wiederverwendet werden und somit Primärmaterial substituieren können. Sekundärrohstoffe müssen daher nach dem Aufbereitungsprozess das Ende der Abfalleigenschaft erreichen.

Keine Akzeptanz – kein Absatzmarkt

Es gibt zahlreiche Barrieren, die eine Umlenkung der Baurohstoffströme von Primär- zu Sekundärrohstoffen erheblich erschweren: Aufbereitete und qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe sind teilweise teurer als Primärbaustoffe. Zudem unterliegen sie einem erhöhten Prüf-, Nachweis- und Dokumentationsaufwand, wenn sie anstelle von Primärrohstoffen eingesetzt werden sollen. Aufgrund häufig geänderter und verschärfter Umweltregelungen herrscht Unsicherheit bei der Frage einer dauerhaft umweltgerechten Verwertung und der damit einhergehenden Haftungsfrage. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden Recyclingbaustoffe teilweise explizit ausgeschlossen. Bei Planern, Bauherren und Bauunternehmen finden Recyclingbaustoffe daher kaum Akzeptanz und somit auch keinen Absatzmarkt.

Nachfrage anregen

Recyclingbaustoffen den Produktstatus anzuerkennen, würde ganz klar die Akzeptanz steigern. Eine Regelung zum Abfall-Ende muss dann aber auch mineralische Ersatzbaustoffe aller Materialklassen umfassen. Ein Ausschluss bestimmter Materialklassen aus der geplanten Verordnung zum Abfall-Ende würde einem Verwertungsstopp dieser Sekundärrohstoffe gleichkommen und dazu führen, dass diese Ersatzbaustoffe auf Deponien beseitigt werden, statt sie im Kreislauf zu führen. Auch mineralische Ersatzbaustoffe, die als Nebenprodukte bei Produktionsprozessen und thermischen Prozessen anfallen, brauchen einen rechtssicheren Nebenproduktestatus und dürfen von einer Verordnung zum Abfall-Ende nicht ausgeschlossen werden.

Gehör für Lösungsvorschläge aus dem Handwerk

Das Handwerk steht als wichtiger Akteur bei der Umsetzung einer kreislauffähigen Bauwirtschaft bereit, seinen Erfahrungsschatz und seine Lösungsansätze in die Diskussion um eine zukünftige Regelung zum Abfall-Ende einzubringen. So wäre es weniger bürokratisch, das Abfall-Ende und den Produktstatus für die mineralischen Stoffströme aller Materialklassen in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) selbst zu regeln. Dieser Ansatz wäre auch mit weniger wirtschaftlichem Aufwand verbunden als eine neue Abfall-Ende-Verordnung.

Bei einer anstehenden Novellierung der EBV wäre es möglich, dort das Abfall-Ende zu definieren. Dies würde ganz wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen und zu deren Akzeptanz und Marktfähigkeit beitragen.

Für anstehende Aufgaben im Wohnungsbau und Maßnahmen im Infrastrukturbereich u.a. beim Bau und der Sanierung von Straßen-, Brücken- und Bahnschienen gibt es viel Potenzial, qualitätsgesicherte Ersatzbaustoffe zu nutzen und eine Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft zu fördern.

  • Kreisläufe schließen
    ZDH-kompakt, Januar 2024

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