Ratsempfehlung "Europa in Bewegung" – Lernmobilität für alle
Hintergrund
Die Europäische Union verfolgt das Ziel, dass zukünftig mehr Lernende im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der non-formalen Bildung einen Lernaufenthalt im Ausland absolvieren können. Vor diesem Hintergrund haben die für Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten am 13.05.2024 die Empfehlung des Rats "Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle" angenommen.
Die Ratsempfehlung enthält quantitative Zielvorgaben, wonach bis 2030 der Anteil an Lernenden mit Mobilitätserfahrung bei Hochschulabsolventen auf mindestens 23 Prozent und bei Absolventen einer beruflichen Ausbildung auf mindestens 12 Prozent angehoben werden soll. Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten u.a. empfohlen
- transnationale Lernmobilität innerhalb der EU in allen Bildungsbereichen als einen integralen Bestandteil zu verankern,
- den Erwerb von Fremdsprachen zu fördern,
- die Transparenz und Anerkennung von im Rahmen der Auslandsmobilität erbrachten Lernleistungen zu verbessern sowie
- Kontakt- bzw. Informationsstellen zum Thema Lernmobilität im Ausland auf nationaler regionaler und lokaler Ebene einzurichten.
Bewertung
Da grenzüberschreitendes Lernen ein wichtiges Element zur Förderung der Attraktivität der beruflichen Bildung ist, unterstützt das Handwerk ausdrücklich das übergeordnete Ziel, die Zahl von Lernenden mit Mobilitätserfahrung zu steigern. Die in der Ratsempfehlung enthaltenen Empfehlungen sind nach Auffassung des ZDH mehrheitlich dazu geeignet, die Bedeutung von grenzüberschreitender Lernmobilität in der Beruflichen Bildung zu stärken.
Das für die Berufsbildung vorgeschlagene Benchmark von 12 Prozent bedeutet gegenüber der derzeitigen Zielmarke von 8 Prozent von Auszubildenden mit Lernerfahrungen im Ausland eine moderate Steigerung und ist daher realistisch.
Positiv ist ebenfalls, dass die Ratsempfehlung einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung der Mobilität von Auszubildenden in betrieblich geprägten Ausbildungssystemen, wie der für die Fachkräftesicherung im Handwerk zentralen dualen Ausbildung, legt. Für diese Zielgruppe wird u. a. empfohlen in Ergänzung zu den Erasmus+-Stipendien zusätzliche Mittel zur Deckung der Kosten eines Lernaufenthaltes im Ausland bereitzustellen. Auch sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und damit auch Handwerksbetriebe bei der Durchführung von Lernaufenthalten im Ausland unterstützt werden, indem entsprechende Vermittlungsnetzwerke zwischen Aufnahme- und Entsendeländern aufgebaut werden, was ebenfalls zu begrüßen ist.
Was zu tun ist
Mit der Empfehlung, zur Förderung von Lernaufenthalten im Ausland Kontakt- bzw. Informationsstellen auf regionaler und lokaler Ebene sowie Vermittlungsnetzwerke einzurichten, wird eine zentrale Forderung des ZDH aufgegriffen. Denn nur über die Einrichtung entsprechender Stellen lässt sich zukünftig eine deutliche Steigerung von auslandsmobilen Lernenden in der Berufsbildung realisieren. Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderte Mobilitätsberatungsnetzwerk der Kammern „Berufsbildung ohne Grenzen“ (BoG), welches gezielt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der Umsetzung von Lernaufenthalten für Auszubildende, junge Fachkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder berät und unterstützt. Allerdings ist es notwendig, dieses Netzwerk personell deutlich auszuweiten und hierfür eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Dafür wäre es zum einen erforderlich, weitere Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Zum anderen sollte auch Erasmus+ für eine Kofinanzierung genutzt werden können. Darüber hinaus sollten die vom ZDH unterstützten Pläne der Bundesregierung zum Aufbau eines Deutschen Beruflichen Austauschdienstes (DBAD) zeitnah umgesetzt werden.