Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Fachkräfteeinwanderung

Der Fach- bzw. Arbeitskräftebedarf ist angesichts von Demografie und der anstehenden Transformation der Wirtschaft groß. Die Einwanderung von Fachkräften kann ein wichtiger Baustein sein zur Linderung der Fachkräftelücke im Handwerk.
Malermeister und Lehrling im Gespräch

Schon jetzt können über 250.000 Stellen und ca. 20.000 Ausbildungsplätze im Handwerk nicht besetzt werden. Der zunehmende Personalmangel bremst nicht nur das Wachstum der Handwerksbetriebe. Er erschwert zudem die dringend erforderliche Transformation der deutschen Wirtschaft hin zur Klimaneutralität.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, bedarf es zunächst einer Ausschöpfung des gesamten inländischen Erwerbspersonenpotentials – von Investitionen in Aus- und Weiterbildung über die Steigerung der Beschäftigungsquoten von Frauen, Älteren und Langzeitarbeitslosen bis zur Qualifizierung und Aktivierung der in Deutschland lebenden geflüchteten Menschen. Diese Maßnahmen werden aber allein aufgrund der demografischen Entwicklung nicht ausreichen, um den aktuellen und erst recht den zukünftigen Bedarf der Wirtschaft und des Handwerks an Arbeits- und Fachkräften zu decken. Die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten kann ein wichtiger Baustein zur Schließung dieser Fachkräftelücke im Handwerk sein.

Die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch die Bundesregierung im Jahr 2023 hat für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, der Verwaltungsverfahren und weiterer Maßnahmen für eine Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gesorgt. Die novellierte Beschäftigungsverordnung enthält weitere für das Handwerk relevante Regelungen wie die Anerkennungspartnerschaft und die Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung. Diese gilt es nun in der Praxis mittelstandsfreundlich anzuwenden.

Um die neuen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einem Praxistest zu unterziehen und um das Potential der Fachkräfteeinwanderung auch in die Betriebspraxis einzubringen, engagiert sich das Handwerk in verschiedenen Projekten und Initiativen.

Future International Talents for German Climate Businesses

Fachkräftegewinnung für die Klimahandwerke aus Kolumbien und Usbekistan

Mit dem Pilotprojekt "Future International Talents for German Climate Businesses" (FIT for German Climate Businesses) verfolgen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Ziel, die Möglichkeiten des novellierten und Ende 2023 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für das Handwerk in ausgewählten Berufen zu erproben.

Konkret geht es in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projekt um die Gewinnung von Fachkräften aus Kolumbien und Usbekistan für Handwerksbetriebe in neun beteiligten Projektregionen. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf Klimahandwerken und somit auf Berufen, die unverzichtbar sind für das Erreichen der Klimaschutzziele und die Transformation der deutschen Wirtschaft.

Zugleich trägt das Pilotprojekt dazu bei, Erfolgsfaktoren und Herausforderungen einer internationalen Rekrutierung aus Sicht der Handwerksbetriebe und der Fachkräfte zu identifizieren und Empfehlungen für künftige Rekrutierungen abzuleiten. ZDH und BA streben an, die im Projekt aufgebauten Strukturen und Prozesse auch nach Ende des Projekts für die Gewinnung von Fachkräften fürs Handwerk zu nutzen und zu skalieren.

Das Projekt hat eine Laufzeit von Februar 2024 bis Dezember 2027. Es wird durchgeführt von der BA und ZDH in Kooperation mit der sequa gGmbH, die das Management des Projekts verantwortet. 

  • Bauverbände NRW e.V.
  • Handwerkskammer Cottbus
  • Handwerkskammer Erfurt
  • Handwerkskammer Freiburg
  • Handwerkskammer Koblenz
  • Handwerkskammer Münster
  • Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
  • Handwerkskammer Potsdam
  • Handwerkskammer Region Stuttgart
auf einen Blick

Make it in Germany

Auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie ausführliche Informationen zum gesamten Zuwanderungsprozess.

Make it in Germany

HabiZu als Praxischeck für die Fachkräfteeinwanderung

Kann die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten auch im kleinbetrieblich strukturierten Handwerk gelingen? Dies war die Ausgangsfrage für das auf drei Jahre angelegte Pilotprojekt "Handwerk bietet Zukunft", das ZDH und Bundesagentur für Arbeit Anfang 2020 gestartet haben. Ziel dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Projekts war es, Fachkräfte aus Bosnien und Herzegowina aus den Bereichen Metallhandwerk, Elektrohandwerk und Sanitär Heizung Klima zu gewinnen und diese in Handwerksbetriebe in den Bezirken der Handwerkskammern Koblenz, München/Oberbayern und Potsdam zu integrieren. Mit Erfolg – wie das Beispiel der Elektrotechnikfirma Josef Müller aus Rheinland-Pfalz zeigt (siehe Video). Viele der im Laufe des Projekts gewonnenen praktischen Erkenntnisse sind zudem in die Beratungen der Ende 2023 in Kraft getretenen Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeflossen.

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"Job-Turbo" der Bundesregierung und der BA zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Zur Steigerung der Beschäftigungsquoten geflüchteter Menschen, aber auch als ein Ansatzpunkt zur Linderung des zunehmenden Fachkräftebedarfs, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) Mitte Oktober 2023 einen Aktionsplan für eine schnellere Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt – mit der Bezeichnung "Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration" vorgelegt.

In einer gemeinsamen Erklärung haben BMAS, BA, ZDH sowie die anderen Spitzenverbände, Gewerkschaften, Unternehmen und die kommunalen Spitzenverbände ihre Bereitschaft bekräftigt, den von der Bundesregierung gestarteten Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aktiv zu unterstützen.

Zur praktischen Umsetzung des Job-Turbos hat der ZDH die im Handwerk ausgeprägte Bereitschaft betont, zu einer dauerhaften Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen durch Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung beizutragen. Hierzu haben ZDH und BA in einer gemeinsamen Erklärung "Handwerk zündet den Job-Turbo" verabredet, gemeinsame Aktionen der Arbeitsverwaltung und der Handwerksorganisationen vor Ort zur Umsetzung des "Job-Turbos" zu initiieren.

"Handwerk zündet Job-Turbo"

  • Gemeinsame Erklärung von ZDH und BA
    20. Februar 2024
Service

Fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung

Die Bundesagentur für Arbeit hat Weisungen zur Handhabung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung durch die Arbeitsverwaltung veröffentlicht. Die Informationen sind auch für die Kolleginnen und Kollegen von Nutzen, die in den Handwerksorganisationen Betriebe im Zuwanderungsprozess unterstützen.

Zu den Fachlichen Weisungen

Gleiches gilt für die vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz in der aktualisierten Fassung vom 1. Juni 2024.

Zu den aktualisierten Anwendungshinweisen

Schlagworte