Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Arbeitsmarktpolitische Aspekte der Fachkräftesicherung

Der durch die Digitalisierung der Arbeitswelt stark beschleunigte Strukturwandel macht es mehr denn je erforderlich, die Qualifikationen der Beschäftigten ständig auf dem neuesten Stand zu halten.
Mann in einer Glaserei schneidet Glasscheibe an einer Schneidemaschine.

Aktuelle Entwicklungen

Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich trotz der Schwierigkeiten durch die Corona-Krise in den vergangenen Jahren und den resultierenden Schwierigkeiten in den Lieferketten in einer vergleichsweise guten Verfassung. Auf der einen Seite befindet sich die Arbeitslosigkeit mit knapp unter 2,8 Millionen Arbeitslosen [Stand Juli 2024] stabil auf einem niedrigen Niveau. Auf der anderen Seite erreicht die Zahl der Erwerbstätigen mit über 46 Millionen (Stand Juni 2024) und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit rund 35 Millionen [Stand Mai 2024] neue Höchstwerte. Diese Entwicklungen führen dazu, dass in immer mehr Branchen und Regionen schon jetzt qualifizierte Fachkräfte fehlen, wenngleich momentan eine rückläufige Tendenz bei der Nachfrage nach Fachkräften gerade von kleinen Unternehmen festzustellen ist. Dennoch gilt:  Die Zahl der offenen Stellen für Fachkräfte im Handwerk wird auf ca. 200.000 geschätzt. Schon jetzt stellt die Fachkräftesicherung eine enorme Herausforderung für die deutsche Wirtschaft und insbesondere für die kleinen Betriebe des Handwerks dar. Das wird sich aber absehbar weiter verschärfen, spätestens wenn ab 2025 mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in die Rente über drei Millionen Arbeitskräfte weniger zur Verfügung stehen werden.

Fachkräftesicherung durch Qualifizierung

Der durch die Digitalisierung der Arbeitswelt stark beschleunigte Strukturwandel in der Wirtschaft und im Handwerk macht es mehr denn je erforderlich, die Qualifikationen der Beschäftigten ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Die Qualifizierung der Beschäftigten erhöht die Wettbewerbsfähigkeit gleich in doppelter Hinsicht: Die Beschäftigten steigern ihr Humankapital und eröffnen sich dadurch berufliche Aufstiegsperspektiven. Die Unternehmen verbessern ihre Position im Wettbewerb und binden langfristig ihre Mitarbeiter.

Zur Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode das Qualifizierungschancengesetz beschlossen. Die Bewertung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausbau der Weiterbildungsförderung entnehmen Sie bitte der ZDH-Stellungnahme.

Stellungnahme zum Qualifizierungschancengesetz

  • Stellungnahme, Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“, November 2018

Aktivierung von Arbeitslosen

Darüber hinaus muss die Aktivierung von Erwerbspersonen für den Arbeitsmarkt intensiviert werden. So sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitslosigkeit insbesondere von Langzeitarbeitslosen abzubauen. Die arbeitsmarktpolitischen Erfahrungen der vergangenen Jahre haben dabei gezeigt, dass Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung wie insbesondere 1-Euro-Jobs eher nicht geeignet sind, Langzeitarbeitslose wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Im Gegenteil wirken sie sich oftmals negativ auf die Beschäftigungschancen Langzeitarbeitsloser aus. Zudem führen solche Maßnahmen nicht selten zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Handwerksbetrieben, weil Maßnahmeteilnehmer häufig handwerkliche Tätigkeiten ausführen. Stattdessen braucht es eine individuelle Betreuung, Beratung und gezielte Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Überlegungen, einen dauerhaften „sozialen Arbeitsmarkt“ einzuführen, erteilt das Handwerk eine Absage.

Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz hat die Bundesregierung die Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen deutlich ausgeweitet. Wie der ZDH diese Maßnahmen beurteilt, können Sie der Stellungnahme des ZDH zu diesem Gesetz entnehmen.

Stellungnahme zum Teilhabechancengesetz

  • Stellungnahme, zum Entwurf eines Gesetzes „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“, Oktober 2018

Arbeitsmarktintegration von Migranten und Flüchtlingen

Weiterhin müssen die Maßnahmen zur Integration von Menschen mit einem Migrationshintergrund in den deutschen Arbeitsmarkt intensiviert werden. Mit einem überproportional hohen Anteil von jungen Migranten in der Ausbildung leistet das Handwerk hierzu schon jetzt einen erheblichen Beitrag. Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, insbesondere durch eine intensivierte Förderung von Deutschkenntnissen und einer verbesserten schulischen Ausbildung von jungen Migranten, deren Chancen für die Aufnahme einer Ausbildung und Beschäftigung weiter zu verbessern.

Diese Handlungserfordernisse gelten im besonderen Maße auch für die Qualifizierung und Beschäftigung geflüchteter Menschen. Seit Beginn der Flüchtlingswelle 2015 engagiert sich die gesamte Handwerksorganisation mit zahlreichen Projekten für die Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen.

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