Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Flexible Arbeitszeiten für Betriebe und Beschäftigte

Veränderungen der Arbeitswelt und verbesserte digitale Gegebenheiten ermöglichen und erfordern eine Neugestaltung der arbeitszeitgesetzlichen Vorgaben – zugunsten der Handwerksbetriebe und im Interesse der Beschäftigten.
Hände geben etwas auf einer digitalen Kasse ein.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz entspricht den Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie, geht aber in einigen Fällen über diese hinaus und fasst damit die Regelungen zur Arbeitszeit zum Teil strenger als es die Richtlinie selbst erfordert. Die Betriebe erwarten heutzutage auch im Interesse ihrer Beschäftigten nach einer flexibleren lebensphasengerechteren Arbeitszeitgestaltung größere Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeit wie etwa die Abkehr von einer täglichen Höchstarbeit und die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie.  

Der ZDH plädiert aus Arbeitgebersicht für eine Modernisierung der arbeitszeitgesetzlichen Regelungen, die den veränderten Anforderungen der Arbeitswelt durch Digitalisierung und veränderte Betriebsstrukturen Rechnung trägt:

Tariföffnungsklauseln

Es ist begrüßenswert, dass tarifvertragliche Öffnungsklauseln bereits Eingang in das Arbeitszeitgesetz gefunden haben. Zahlreiche Handwerksbranchen haben diese Flexibilisierungsspielräume, die ihnen damit eröffnet wurden, genutzt. Diese Flexibilisierungsoption sollte auch künftig nicht nur erhalten, sondern weiter ausgebaut werden, damit die Betriebe besser auf Auftragsschwankungen, Auftragslücken und Arbeitsausfällen reagieren sowie die Besonderheiten ihrer jeweiligen Branchen zielgenauer berücksichtigen können. 

Höchstarbeitszeit

Anstelle der bisher starren täglichen Begrenzung wäre eine Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sinnvoll. Dies orientiert sich an den Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie und erlaubt es, Arbeitszeiten flexibler zu verteilen – beispielsweise durch längere Arbeitstage, die aber durch entsprechende Freizeitausgleichstage kompensiert werden – ohne dass sich die insgesamt vereinbarte Arbeitszeit verlängert. Das nationale Arbeitszeitgesetz lässt den durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie eröffneten Spielraum aktuell ungenutzt. Im Handwerk führt dies häufig zu einer Behinderung der Betriebsabläufe, gerade mit Blick auf Zeiten von Produktions- und Auftragsspitzen und wird auch den Wünschen der Beschäftigten nach einer flexibleren Verteilung der Arbeitszeit nicht gerecht.

Ruhezeitregelungen

Ein weiterer Flexibilitätsbaustein wäre aus Sicht der Arbeitgeber des Handwerks die Öffnung der Ruhezeiten für tarifliche Vereinbarungen auch dort, wo der Gesetzgeber sie derzeit im deutschen Arbeitszeitgesetz nicht vorsieht. Die Tarifvertragsparteien könnten die Ruhezeiten anpassen, ohne den notwendigen und gebotenen Arbeitsschutz in Frage zu stellen. Die Gestaltungsoptionen sind vielfältig und können branchen- sowie betriebsspezifisch variiert und somit bedarfsgerecht geregelt werden. Durch die Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft ist sichergestellt, dass etwaige Belastungsrisiken für die Beschäftigten ausgeschlossen werden.

Lockerung des Arbeitsverbotes an Sonn- und Feiertagen

Weitere im Arbeitszeitgesetz festgelegte branchenspezifische Ausnahmeregelungen sind zu unterstützen. Im Bäcker- und Konditorhandwerk etwa sollte die aktuell auf drei Stunden begrenzte Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen auf bis zu acht Stunden ausgeweitet werden, um den geänderten Produktions- und Verkaufsstrukturen gerecht zu werden. Zudem wird für handwerkliche Landtechnikbetriebe eine Angleichung an die bereits vorhandenen flexibleren Regelungen der Landwirtschaft empfohlen, da sie eine zentrale Rolle in der landwirtschaftlichen Produktionskette spielen. Ein weitgehender Gleichlauf der Arbeitszeiten der Handwerksbetriebe und der Betriebe der Landwirtschaft ist daher unabdingbar.

Weitergehende Informationen

  • ZDH-Stellungnahme
    zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU "Arbeitszeit flexibilisieren – mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien", August 2024

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