Schwarzarbeit: Bekämpfung modernisieren und digitalisieren

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Eine effektive Schwarzarbeitsbekämpfung ist gesamtgesellschaftlich wünschenswert, weil illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit nicht nur die Schaffung legaler Arbeitsplätze hemmen, sondern auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen unterlaufen. Der ZDH setzt sich schon lange für eine effektive Schwarzarbeitsbekämpfung ein.
Schwarzarbeit: Ursachen bekämpfen
Gesetzesnovelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Für das Handwerk wichtige Aspekte
Schwarzarbeit: Ursachen bekämpfen
Um die weiterhin auf hohem Niveau verharrende Schwarzarbeit effektiv und nachhaltig einzudämmen, müssen zum einen die Ursachen der Schwarzarbeit bekämpft werden. Diese liegen überwiegend in einer hohen Steuer- und Abgabenlast, einer mit Unsicherheiten behafteten Steuer- und Sozialgesetzgebung und einer zu starken Regulierung des Arbeitsmarktes. Zudem bedarf es einer besseren Zusammenarbeit und Vernetzung aller an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Akteure, auf regionaler wie auf bundesweiter Ebene.
In Bezug auf Steuer- und Abgabenlast ist beispielsweise der Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu nennen, der mittlerweile auf rund 42 Prozent gestiegen ist. Dies bedeutet eine deutliche Mehrbelastung für die personalintensiven Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten, die weniger Netto vom Brutto haben. Der Schwarzarbeits-Druck steigt in diesen lohnintensiven Bereichen.
Gesetzesnovelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Die vergangene Bundesregierung hatte eine Novellierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Drucksache 548/24) auf den Weg gebracht. Nachdem es den Bundesrat Ende November 2024 passierte, wurde es leider nicht abschließend vor der Bundestagswahl 2025 im Bundestag beschlossen.
Die Gesetzesnovellierung sah deutliche Verbesserungen zu einer effektiveren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vor. Die hier vorgesehene Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfungsmaßnahmen sind sinnvoll, da sie einen verbesserten Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht und damit eine schnellere sowie zielgerichtetere Identifizierung von Tatmustern unterstützt.
Der ZDH wird sich für eine Wiederaufnahme einer Novellierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes einsetzen und zusätzlich dabei auch folgende für das Handwerk wichtige Aspekte mit einbringen:
Aufnahme des Friseurhandwerks als Schwarzarbeitsbranche
Die Aufnahme des Friseurhandwerks in den Katalog der Schwarzarbeitsbranchen, so wie es die Gesetzesnovelle vorsah, ist notwendig. Dabei sollte die Bezeichnung von "Friseursalons" in "Friseurgewerbe" geändert werden, um sämtliche Betriebe dieses Wirtschaftszweigs – auch solche mit veränderten Strukturen wie vermehrten Barbierbetrieben – umfassend abzubilden. Eine differenzierte Prüfung kann so frühzeitig Unregelmäßigkeiten bei Steuer- und Sozialabgaben erkennen.
Klarstellung zur Herausnahme des Fleischerhandwerks aus dem Katalog der Schwarzarbeitsbranchen dringend erforderlich
Es erscheint notwendig, das Fleischerhandwerk eindeutig von der Fleischwirtschaft abzugrenzen. Die bisherige Regelung führt dazu, dass Betriebe des Fleischerhandwerks unverhältnismäßig vielen bürokratischen Auflagen unterliegen, obwohl vergleichbare Vorgänge in der Fleischindustrie bereits anders bewertet werden. Eine präzisere Definition würde den administrativen Aufwand reduzieren und den besonderen Strukturen des Fleischerhandwerks besser Rechnung tragen.
Risikobasierter Prüfungsansatz darf nicht zulasten der Prüfung kleinbetrieblicher Strukturen gehen
Der in der Gesetzesnovelle beschriebene risikoorientierte Ansatz bei Zollprüfungen wird als grundsätzlich begrüßenswert angesehen. Dabei sollte jedoch sichergestellt werden, dass auch kleinbetrieblich strukturierte Handwerksbetriebe angemessen berücksichtigt werden. Die Bewertung sollte nicht allein an der erwarteten Schadenshöhe ausgerichtet sein, sondern die branchenspezifischen Gegebenheiten einbeziehen. Eine effiziente Allokation der Prüfungsressourcen ist zudem wichtig, um präventive Maßnahmen auch in Betrieben mit geringerer Schadenssumme zu ermöglichen.
Einbeziehung gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien
Die intensivere Zusammenarbeit mit den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien wird als wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Schwarzarbeitsbekämpfung angesehen. Ein regelmäßiger Datenaustausch kann helfen, frühzeitig auf Unregelmäßigkeiten hinzuweisen, beispielsweise bei der Bildung von Nachfolgefirmen, und so die Effektivität der Risikoanalysen und anschließenden Prüfungen deutlich zu erhöhen.
Aufnahme der Handwerkskammern als Zusammenarbeitsbehörden im Sinne des § 2 Abs. 4 SchwarzArbG-E
Die Einbindung der Handwerkskammern als offizielle Zusammenarbeitsbehörden ist sinnvoll und notwendig. Aufgrund ihrer detaillierten Kenntnisse über die Betriebe und die Führung der Handwerksrolle können sie wichtige Informationen bereitstellen, die zur Identifizierung und Aufdeckung von Schwarzarbeitsfällen beitragen – ohne dass hierfür neue Zuständigkeiten begründet werden müssen.
Kommunale Ordnungsbehörden stärken
Auch die kommunalen Ordnungsbehörden, die nach Landesrecht für die Kontrolle von handwerks- und gewerberechtlichen Verstößen zuständig sind, sollten in ihren Befugnissen gestärkt werden. Besonders im Anschluss an Betriebsprüfungen sollte es möglich sein, ergänzende Unterlagen und Auskünfte einzuholen, um etwaige Scheinbetriebsleiterverhältnisse und andere verdeckte Verstöße zuverlässiger aufzudecken. Eine intensivere Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern könnte darüber hinaus die Transparenz und Effizienz der Kontrollen weiter verbessern.